Einbrecher am Werk. Foto: Piotr Wawrzyniuk/Fotolia.com

Einbrecher-Quartett kommt mit Bewährungsstrafen wieder auf freien Fuß. 10.000 Euro Beute gemacht.

Villingen-Schwenningen/Stuttgart - Sie kamen am helllichten Tag, schlichen am 7. Juni diesen Jahres über den Hinterhof, hebelten ein Badezimmerfenster in der Scheffelstraße in Bad Dürrheim auf und konnten sich ungestört nach Wertsachen umsehen. Dies obwohl die Nachbarn des Doppelhauses fast am Ende der Straße sich im Garten auf der Vorderseite aufhielten. Beute insgesamt 10.000 Euro: drei große Flaschen voller Münzen im Wert von 8000 Euro und ältere Uhren sowie Schmuck.

Noch am selben Abend klickten in einer Bad Dürrheimer Pension die Handschellen, gerade als die Täter die Beute vor sich ausgebreitet hatten und aufteilen wollten. Seitdem sitzt das Quartett aus dem osteuropäischen Raum in Stammheim in Untersuchungshaft.

Am Donnerstag mussten sich die vier Angeklagten im Alter von 26 bis 53 Jahren dafür verantworten, just in dem Gebäude des Oberlandesgerichts Stammheim, das 1972 eigens erbaut wurde, um den RAF-Terroristen den Prozess zu machen und dort auch schon Rocker- und IS-Prozesse stattgefunden haben. Auch diesmal waren die Sicherheitsauflagen hoch. Auch wenn es sich dabei laut Anklageschrift lediglich um einen einzigen Straftatbestand handelte und sich der zunächst von der Staatsanwaltschaft Konstanz in den Raum gestellte Vorwurf einer bandenmäßigen Vorgehensweise nicht mehr nicht erhärten ließ.

Mehr als 13 Beamte der bei Gerichtsterminen zuständigen JVA-Mannschaft in Stammheim im Saal und nicht weniger Polizeikräfte vor dem Mehrzweckgebäude des Oberlandesgerichts behielten das Geschehen in dem eher nach einer Lagerhalle anmutenden Betonklotz mit den leise surrenden Lüftungsröhren akribisch im Auge. Es war unschwer zu erkennen eine Verhandlung mit hohen Sicherheitsauflagen, auf ein Amtshilfeersuchen aus Villingen, wie es später hierzu hieß. Die Frage, ob dieser Aufwand im Zusammenhang mit Bedrohungen stand, wollte die Staatsanwaltschaft auf Anfrage unserer Zeitung nicht kommentieren.

Den weiten Weg aus Frankfurt hatte hingegen die Familie eines der Angeklagten, die aus Kroatien, Montenegro und Serbien stammen, nicht gescheut. Nach sechs Monaten Untersuchungshaft wünschte sich dieser nichts sehnlicher, als seine Frau und seinen fünfjährigen Sohn in die Arme zu schließen, wie er mit brüchiger Stimme bekundete. Erschwerend für die Strafbemessung kam jedoch hinzu, dass der Frankfurter wegen eines früheren Wohnungseinbruchs in Köln bereits einschlägig vorbestraft ist. Trotz seines Geständnisses und der Entschuldigung beim Geschädigten konnte er somit nicht mit den acht Monaten Freiheitsstrafe auf drei Jahren Bewährung rechnen, zu denen das Gericht schließlich in der späteren Urteilsverkündung seiner Mittäter kam und die den Gerichtssaal danach in die Freiheit verließen. Doch mit einem Jahr und vier Monaten Freiheitsstrafe ebenfalls zur Bewährung ausgesetzt, zeigte sich der Richter dennoch verständig.

Ungeklärt bleib der mögliche Umstand, ob das Quartett nicht von einem Mittelsmann einen Tipp erhalten hatte, wo sich ein Einbruch lohne. Für den Geschädigten, der im Bodenseeraum mit Antiquitäten handelt, jedenfalls schien dies die einzige Erklärung zu sein. Seit 2002 habe er Euro-Münzen in den Flaschen gesammelt, wer könne davon schon gewusst haben. Der Einbruch habe sein Leben nicht wirklich nachteilig verändert, sagte er vor Gericht. Es sei niemand im Haus gewesen und schließlich handle es sich um materielle Dinge. Groll hege er jedenfalls nicht, auch wenn die Diebe alles in dem dreigeschossigen Haus durchwühlt hätten.