Das Urteil ist gefallen: Wegen des versuchten Überfalls auf einen Schwenninger Autohändler sind die Angeklagten zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden. Foto: sb

Mehrjährige Strafen für die drei Angeklagten nach versuchtem Überfall auf Autohändler. Opfer akzeptiert Entschuldigung.

Villingen-Schwenningen - Einen 20-jährigen und einen 27-jährigen Angeklagten, die im Mai an einem misslungenen Raubüberfall auf einen Autohändler in Schwenningen beteiligt waren, hat das Landgericht Konstanz am Mittwoch zu drei Jahren Haft verurteilt.

Über einen einschlägig vorbestraften 17-Jährigen, der Initiator der Tat gewesen sein soll, verhängte das Gericht drei Jahre und drei Monate Jugendstrafe. Ein 38-jähriger Familienvater, der das Trio als Chauffeur unterstützt hatte, kam mit zwei Jahren Haft davon. Seine Strafe wurde unter Auflagen zur Bewährung ausgesetzt.

Wie bereits mehrfach berichtet, hatten der 17-Jährige und der 27-Jährige den 58-jährigen Autohändler an einem Abend im Mai auf seinem Firmengelände in Schwenningen mit Schreckschusspistolen bedroht und Geld gefordert. Auf die Idee zu dem Überfall waren die Männer gekommen, weil der 20-jährige Mittäter den Mann kannte und zu wissen glaubte, dass dieser immer viel Bargeld mit sich herumtrage. Er war es auch, der sich unter einem Vorwand an jenem Abend mit dem 58-Jährigen verabredet hatte.

Als der Autohändler sich zum vereinbarten Zeitpunkt stattdessen plötzlich mit zwei vermummten Räubern konfrontiert sah, bewahrte er kühlen Kopf. "Da kommt die Polizei", sagte er, als Motorgeräusche zu hören waren. Das genügte, um die beiden Täter so zu erschrecken, dass sie ohne Beute in das Fluchtfahrzeug sprangen, in dem die beiden Komplizen gewartet hatten.

Vor Gericht nahm der nachsichtige Autohändler die Entschuldigungen der Angeklagten an. Sie hatten Geständnisse abgelegt und ließen durch ihre Anwälte Schmerzensgeld an den 58-jährigen Familienvater überreichen. Nur der 27-jährige Angeklagte, der völlig mittellos ist, stand vor Gericht mit leeren Händen da. Er versprach aber, einen Teil seines im Gefängnis zu erarbeitenden Lohn an das Tatopfer zu überweisen. Wie viel Zeit ihm dazu bleibt, ist ungewiss, denn mit dieser Verurteilung droht ihm die Abschiebung. Das Urteil des Landgerichts ist aber noch nicht rechtskräftig.