Mann fährt ohne Führerschein. Sachbearbeiterin meldet den Vorfall. Urteil: 1.200 Euro Geldbuße und Fahrverbot.

VS-Villingen - Unmittelbar nach der Abgabe des Führerscheins setzte sich ein 33-Jähriger wieder hinter das Steuer und wurde dabei von einer Beschäftigten des Landratsamtes beobachtet. Eine Anzeige folgte, nun verantwortete sich der Mann vor Gericht.

War es Frust oder ganz besondere Dreistigkeit?

Frust? Dreistigkeit? Überbordender Ärger wegen einer behördlichen Maßnahme? Der Betreiber einer Imbiss-Stube drehte den Zündschlüssel quasi noch in Sichtweite des Amtes, während der Annahme des Führerscheins habe eine Sachbearbeiterin "ein komisches Gefühl" bekommen. Sie informierte eine Kollegin, diese ging dem 33-Jährigen nach und belastete ihn während der Hauptverhandlung: "Er war es, ich habe ihn erkannt. Eine weitere Person war nicht im Auto."

Zunächst hatte der Angeklagte seine Schuld noch abgestritten, nach dem Entzug der Fahrerlaubnis sei seine Frau gefahren. Mit der "Reduzierung des Einspruchs auf die Rechtsfolgen" gab sich der 33-Jährige aber im juristischen Sinn geständig. Für Richter Christian Bäumler war die Sache damit klar, das Urteil formulierte der Vorsitzende ohne schriftliche Vorbereitung: 1.200 Euro Geldbuße, zu begleichen in Monatsraten von 50 Euro, dreimonatiges Fahrverbot.

War Bäumler diesmal etwas voreilig? Die Einkommensverhältnisse seines Gegenübers ließ der Richter ungeprüft. Der 33-Jährige hatte vorab auf seine mageren Einkünfte verwiesen, über die Runden komme er nur durch die Hilfe des ebenfalls einen Imbiss betreibenden Bruders.

"Immer wieder bleiben mir monatlich nur 100 bis 200 Euro Gewinn. Ohne den Bruder und das Kindergeld ginge nichts", gab er zu Protokoll. Das Strafmaß blieb erhalten, der Vorsitzende beharrte auf der Schätzung des Einkommens und schenkte den Angaben seines Gegenübers keinen Glauben: "Bei der Berechnung des Gewinns hat man sich wohl um eine Null vertan", war sich Bäumler sicher.