Symbolbild. Foto: dpa

Freispruch wegen Schuldunfähigkeit. Junge Frau im Liebeswahn verfolgt und Zeugen bedroht.

Villingen-Schwennigen - Jetzt ist es amtlich: Der 33-jährige Mann aus Villingen, der seit mehreren Jahren eine junge Frau im Liebeswahn bedrängt und verfolgt hat, bleibt in der Psychiatrie.

Der Mann hat zudem vor Gericht Zeugen bedroht und beleidigt und sich handgreiflich gegen einen Justizbeamten gewehrt. Seit dem letzten Vorfall, der sich im Amtsgericht Villingen zugetragen hat, ist er bereits einstweilig in der Psychiatrie untergebracht worden. Weil nur eine Große Strafkammer am Landgericht eine dauerhafte Unterbringung anordnen kann, landete das bislang neue Strafverfahren gegen ihn beim Landgericht in Konstanz. Da ging es jetzt um eine Anklage wegen Bedrohung und Beleidigung sowie weitere Verstöße gegen ein Kontaktverbot zu seinem 30-jährigen Stalking-Opfer.

Seit Sommer 2013 betrachtet der an einer wahnhaften Erkrankung leidende Mann die junge Frau als die von Gottvater für ihn auserwählte Lebenspartnerin. Er habe sich bereits in seiner Jugend in sie verliebt, erklärte er, und es gebe für ihn einzig und allein nur sie. Tatsächlich kennt er die inzwischen ziemlich verstörte Frau nur flüchtig.

Dass sie seine Liebe nicht erwidert, sondern inzwischen regelrecht Angst vor ihm hat, schreibt der Angeklagte einem bösen Dämon zu, von dem er sie befreien müsse. Seine wahnhafte Verfolgung hat inzwischen durch Tätlichkeiten und Auflauern zu zwei Geldstrafen und einem Kontaktverbot geführt, was ihn aber nicht von weiterem Nachstellen abhielt.

Die jetzt verhandelte Beleidigung und Bedrohung zweier Zeugen in einem Berufungsprozess in Konstanz hielt der 33-Jährige für eine falsche Anschuldigung. Die beiden Bekannten der jungen Frau berichteten von Todesdrohungen und üble Beleidigungen. Der Angeklagte hingegen erklärte, er habe die beiden lediglich angefleht, nicht vom Glauben an ihn als Sohn Gottes abzufallen. Dass Gericht konnte mit Hilfe eines Sachverständigengutachtens letztendlich nicht ausschließen, dass die Steuerungsfähigkeit des kranken 33-jährigen aufgehoben war. Deshalb kam es wegen Schuldunfähigkeit zu einem Freispruch.

Um einer zukünftigen Gefährdung der Allgemeinheit vorzubeugen, beschloss man, dass der 33-Jährige nun tatsächlich in der Psychiatrie weggesperrt bleiben soll.