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Regierungspräsidium dementiert Gerüchte um Eigenleben der Security-Branche an Flüchtlingsheimen.

Villingen-Schwenningen - Seitdem es landauf, landab viele Unterkünfte für Flüchtlinge gibt, haben Security-Unternehmen gut zu tun. Dass darunter auch schwarze Schafe sein können, hat sich insbesondere in Villingen-Schwenningen gezeigt. Im Umfeld des Handgranatenwurfs kamen viele unschöne Einzelheiten ans Licht. Was hat sich seither verändert?

Gleich geblieben ist jedenfalls eines: Mitarbeiter des Regierungspräsidiums in Freiburg, welches für den Betrieb der Erstaufnahme-Einrichtung (EA – ehemals die Bea) in Villingen und auch in Donaueschingen zuständig ist, sehen sich mit Vorwürfen konfrontiert, die in ihren Augen "haltlos" sind, wie Matthias Henrich, stellvertretender Pressesprecher des Regierungspräsidiums, im Gespräch mit unserer Zeitung betont.

Nach wie vor bereicherten sich schwarze Schafe unter Security-Leuten – und auch Schwarzarbeiter, Rechtsradikale oder Kriminelle – in der Sicherheitsbranche, die selbst die Verantwortlichen nicht mehr überblickten, heißt es beispielsweise in einem anonymen Schreiben, das unsere Redaktion erreicht hat. Wachunternehmen würden "beliebig abkassieren, ohne dass die Ämter dies unterbinden", Security-Mitarbeiter behielten einen Teil des Taschengeldes, das den Bewohnern zustünde und vieles andere mehr.

Matthias Henrich vom Regierungspräsidium kann Vorwürfe wie diese schon kaum mehr hören und reagiert entsprechend genervt auf Anfragen wie diese. "Wissen Sie, vor Jahren waren es die Hartz-IV-Empfänger, auf deren Kosten man sich bereichert habe, jetzt geht es um die Flüchtlinge."

Zumindest letztgenannten Vorwurf entkräftet Henrich schnell und deutlich: Die Security sei mit den Taschengeldauszahlungen gar nicht befasst. Der Betreiber zahle das Geld entsprechend der durch das Regierungspräsidium Freiburg erstellten Taschengeldlisten direkt an die Flüchtlinge aus. Und regelmäßig sei das Regierungspräsidium bei dieser monatlichen Taschengeldauszahlung sogar selbst vor Ort – darüber hinaus müssten die Flüchtlinge den Erhalt des Taschengeldes sogar mit ihrer Unterschrift dokumentieren und werde überprüft, ob die Unterschrift auch dem jeweiligen Flüchtling zuzuordnen ist.

Und daran zeigt sich die Veränderung nach dem Security-Skandal um die Beas in Villingen und Donaueschingen am deutlichsten: Es gibt laut Regierungspräsidium unzählige Kontrollen – angekündigte und unvorhersehbare, routinemäßige, aber auch stichprobenartige.

Hört man Henrichs Schilderungen, wird schnell klar: Die Kontrolle dieses ganzen Apparates verschlingt ihrerseits Unmengen an Personal und Arbeitszeit. Beispielsweise wenn es um die eingesetzten Bewachungsfirmen und deren Personal geht. Fortlaufend würden die Unterlagen über diese überprüft. So müssten beispielsweise "sämtliche nach der Gewerbe- sowie der Bewachungsverordnung erforderlichen Zuverlässigkeitsunterlagen für die Firma sowie das eingesetzte Personal" beim Regierungspräsidium vorgelegt werden, inklusive polizeiliche Führungszeugnisse, "nicht älter als sechs Monate" und die Bestätigung der zuständigen Gewerbebehörde, "dass die betreffende Person zuverlässig ist".

Kontrollen wie diese können freilich am Schreibtisch passieren. Für andere hingegen müssen die Mitarbeiter des Regierungspräsidiums aber auch schon einmal den Weg zu den Unterkünften direkt auf sich nehmen. So sei "eigenes Personal des Regierungspräsidiums Freiburg vor Ort in den Erstaufnahmeeinrichtungen", um die durchgängige Anwesenheit des Sicherheitspersonals, deren Identität und das Vorliegen der vorgenannten Unterlagen fortlaufend zu prüfen. "Dazu gehören auch unregelmäßige und unangekündigte Kontrollen des Sicherheitspersonals", auch an Wochenenden und nachts. Und was, wenn etwas fehlt? Dann mache die Behörde kurzen Prozess: "Liegen Unterlagen nicht vor, dann darf der Mitarbeiter nicht arbeiten." Zudem werde durch das Präsidium die konkrete Leistungserbringung vor Ort – insbesondere die Einsatzzeiten und das anwesende Personal – überprüft.

Nur an der Oberfläche zu kratzen, das kann sich hier offenbar keiner mehr erlauben. Henrichs weitere Schilderung zeigt, wie tief die Kontrollen nach allem, was war, mittlerweile reichen: "Als zusätzliche Qualitätssicherung führen unsere unabhängigen Sicherheitsberater Gespräche mit jedem einzelnen Sicherheitsmitarbeiter. Dabei wird insbesondere die Eignung zur Arbeit in einer Erstaufnahmeeinrichtung geprüft." Ungeeignete Personen würden gegenüber den Unternehmen abgelehnt und dürfen nicht mehr in der Erstaufnahmeeinrichtung arbeiten.

Schon weit im Vorfeld dessen prüfe das zuständige Gewerbeamt, ob einschlägige Vorstrafen der jeweiligen Person bekannt sind und auch die Zuverlässigkeit von Geschäftsführern von Bewachungsunternehmen. Auch Subunternehmer müssten durch die Generalunternehmer unter Vorlage sämtlicher Unterlagen gemeldet werden.