Ausweitung als Brückenpfeiler zur Integration? Ausschuss und Gemeinderat entscheiden.
Villingen-Schwenningen - Die Ausweitung des Sozialpasses und die Vergünstigungen für Kinderreiche auf Flüchtlinge stehen zur Diskussion. Der Verwaltungsausschuss sowie der Gemeinderat befassen sich in ihrer nächsten Sitzungsrunde am 29. Juni und 6. Juli damit.
Die Stadt wolle sich den Herausforderungen stellen, die mit der großen Anzahl der Flüchtlinge auf sie zukomme, heißt es in der Sitzungsvorlage.
Der Gemeinderat hatte bereits die Verwaltung damit beauftragt, eine Kostenkalkulation zu erstellen. Wenn der Ausweitung zugestimmt wird, seien damit zusätzliche Kostenzuschüsse in Höhe von 56 400 Euro notwendig.
Im Jahr 2015 betrug der Zuschuss für den Sozialpass 32 500 Euro und für die Vergünstigungen für Kinderreiche 9500 Euro. 2013 wurden 1511 Sozialpässe ausgegeben. Ein Jahr später ist die Zahl auf 1171 und im vergangenen Jahr weiter auf 1145 gesunken.
Den Sozialpass, der Vergünstigungen für Personen mit geringem Einkommen und für diejenigen, die Grundsicherung für Arbeitssuchende oder Hilfe zum Lebensunterhalt beziehen, berechtigt zum ermäßigten Eintritt bei städtischen Kulturveranstaltungen und in die Kunsteisbahn. Zudem erhalten Berechtigte eine 50-prozentige Ermäßigung auf die Kursgebühren beim Besuch der Volkshochschule und der Hausaufgabenbetreuung sowie die Befreiung der Jahresgebühr in der Stadtbibliothek. Im öffentlichen Nahverkehr erhalten Berechtigte auch eine 50-prozentige Ermäßigung auf zwei Monats- oder Wochenkarten jährlich. Damit soll sozialschwachen Personen ermöglicht werden, am kulturellen und sozialen Leben in der Stadt teilzuhaben. Die Vergünstigungen für kinderreiche Familien beinhalten fünf Freikarten für die städtischen Bäder oder alternativ für die Kunsteisbahn.
Aufgrund der langen Bearbeitungszeiten beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge vergingen oft Monate, bis eine Entscheidung über den Asylantrag getroffen werde, heißt es in der Sitzungsvorlage für den Verwaltungsausschuss weiter. In der Zeit von der Asylantragsstellung bis zur Entscheidung sind die Flüchtlinge im Besitz einer Aufenthaltsgestattung und erhalten Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Bei einer negativen Entscheidung erhalten sie eine Duldung und beziehen weitere diese Leistungen. Sie haben aber in dieser Zeit keinen Anspruch auf den städtischen Sozialpass.
Die Verwaltung ist aber der Auffassung, dass eine frühzeitig beginnende Integration der Flüchtlinge wichtig sei. Die Teilhabemöglichkeit an Kultur und Bildung sowie die verbesserte Mobilität, die der Sozialpass mit sich bringt, stelle einen wichtigen Brückenpfeiler zur Integration in unseren Kulturkreis dar.
Den Sozialpass gibt es in vielen Kommunen in der Region und in ganz Baden-Württemberg und beziehe sich meist auch auf Personen, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen.
Weitere Informationen: Der Verwaltungs- und Kulturausschuss tagt am Mittwoch, 29. Juni, 17 Uhr, im Schwenninger Rathaus, der Gemeinderat tagt am Mittwoch, 6. Juli, 16 Uhr, in der Neuen Tonhalle.