Betrugsmasche: Polizei warnt Firmen

Schwarzwald-Baar-Kreis - Die Polizei warnt vor einer Betrugsmasche zum Nachteil von Unternehmen. Bei dieser Masche, die "CEO-Fraud", "fake president" oder auch "Geschäftsführertrick" genannt wird, geben sich die Täter als Chef oder Geschäftsführer (CEO) des Unternehmens aus und veranlassen einen Unternehmensmitarbeiter zum Transfer eines größeren Geldbetrages ins Ausland. Wie können die Täter sich als Chef oder Geschäftsführer ausgeben? Die Masche funktioniert, so sagt Michael Aschenbrenner, Leiter der Stabsstelle Öffentlichkeitarbeit beim Polizeipräsidium Tuttlingen, unter Druck. Die Angestellten werden zum Beispiel angerufen und müssen sehr schnell entscheiden. Mit Informationen, die die Täter zum Beispiel aus sozialen Netzwerken haben, werde glaubhaft gemacht, dass es sich tatsächlich um einen Befahl des Chefs handelt. Die Täter sammeln im Vorfeld jede Menge Informationen über das anzugreifende Unternehmen. Anschließend können sie sich mit Hilfe hausinterner Telefondurchwahlen und persönlichen E-Mail-Adressen als Geschäftsführer, Handelspartner oder hoher Angestellter ausgeben. Im weiteren Verlauf gaukeln sie dem Mitarbeiter, der eine Zahlungsberechtigung für das Unternehmen hat, einen Firmenkauf oder eine angebliche Geschäftsübernahme vor, sodass diese zu einem Geldtransfer bewegt werden.

Die Gelder sollen meist nach Asien oder Osteuropa überwiesen werden. Oft geschieht die Bitte, das Geld zu überweisen, wenn der eigentliche Geschäftsführer außer Haus ist. Informationen über die Unternehmen erhalten die Täter über Werbebroschüren, das Internet, das Handelsregister, über Karriereportale oder auch über soziale Netzwerke. Auch beim Polizeipräsidium Tuttlingen sind in den vergangenen Tagen und Wochen Fälle bekannt geworden, wonach versucht wurde, Geld ins Ausland zu locken. In den meisten Fällen reagierten die Betroffenen richtig: Sie erkannten den Schwindel und verständigten die Polizei. Es sind jedoch auch Fälle bekannt, bei denen es zu Überweisungen kam. Hier ermittelt die Kriminalpolizei.

Wie kann man sich vor dieser Masche schützen? "Achten Sie darauf, welche Informationen über Ihr Unternehmen öffentlich sind, beziehungsweise wo und was Sie und Ihre Mitarbeiter im Zusammenhang mit Ihrem Unternehmen publizieren. Sensibilisieren Sie Ihre Mitarbeiter hinsichtlich des Betrugsphänomens und dahingehend, keine hausinternen Telefondurchwahlen oder persönliche E-Mail-Adressen der Geschäftsführung oder der Zahlungsberechtigten preiszugeben. Führen Sie bei ungewöhnlichen Zahlungsanweisungen eine Plausibilitätsprüfung durch", warnt die Polizei.

Hierbei sei zu beachten, dass die Täter häufig dann zuschlagen, wenn der eigentliche Chef nicht im Haus ist. In sozialen Netzwerken und Karriereportalen solle man restriktiv mit persönlichen Daten umgehen.