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Eigentümer erzählen von Schlampereien und Beschwerden. "Es gibt in dem Bereich nichts, was es nicht gibt."

Villingen-Schwenningen - Seit Wochen steht der Bagger in einem zur Hälfte umgegrabenen Garten herum. Ein Teil des Gehwegs ist wegen der Baustelle abgesperrt, doch eine Genehmigung dafür gibt es nicht. Manche Eigentümer können Thriller darüber schreiben, was sie mit Dienstleistern erleben.

Mal ist es der Bauleiter, der auf dem Grundstück in VS nicht erscheint, mal sind es Handwerker, die wieder unverrichteter Dinge abziehen, manchmal kommt nach abgeschlossener Arbeit zumindest aus Sicht des Auftrraggebers in keinster Weise das Vergnügen auf.

Wenn Thomas Haller, Vorsitzender des Haus- und Grundeigentümervereins und Anwalt in Schwenningen von erbosten Eigentümern solche Geschichten über Pfusch am, im und um das Haus hört, dann fällt ihm zunächst als erstes ein: "Es gibt in diesem Bereich nichts, was es nicht gibt." Dennoch seien massive Vorwürfe nicht die Regel, sondern die Ausnahme. In Konflikt-Fällen hat der Anwalt nur einen Rat: "Lange hinhalten lassen sollte man sich nicht, sondern bald juristischen Rat einholen.

Pfusch vor dem Haus

Der Auftrag in VS war klar: Verdorrte Büsche und Gräser rausreißen, abfahren und grob planieren, eine überschaubare Arbeit, trotz der Widrigkeiten des Wetters. Nach Abzug des Baggers bot sich den Auftraggebern ein "Chaos": von grobem Planieren keine Spur, dafür überall noch Wurzeln und größere Findlinge. Die Liste mit den Mängeln an den beauftragten Dienstleister war entsprechend lang.

Die Reaktion des Betriebs kam prompt: eine saftige Rechnung mit den Wünschen für ein schönes Wochenende. Ein Anwalt wurde eingeschaltet, ein deutliches Schreiben aufgesetzt.

Die Sache mit der Baustelle

Ein kleiner Teil des Gehweges in VS ist schon seit einigen Wochen abgesperrt. Die ersten Anwohner beschweren sich. Und ganz schnell wird die Sache öffentlich und damit eine Angelegenheit für das Bürgeramt. Und dessen Mitarbeiter haben mit Betrieben, die es mit Anträgen auf Sondernutzung nicht ganz so genau nehmen, so ihre Erfahrungen. "Leider passiert es relativ oft, dass Betriebe keinen Antrag stellen", beschreibt Oxana Brunner, Pressesprecherin der Stadt, die Situation. "Diese Erlaubnis wird sehr oft nicht angefordert." Doch wer hier schlampert, darf auch gerne mal zahlen. Die Frage nach der Höhe des verhängten Bußgeldes sei jedoch nicht pauschal zu beantworten. "Je nach Schwere des Verstoßes wird ein Bußgeld erhoben."

Die Mediation

Die ganze Bandbreite von Auseinandersetzungen erlebt auch die IHK der Region. Mal gibt es Streit zwischen Eigentümern und IHK-Mitgliedsbetrieben, weil sich der Auftraggeber maßlos über den "Pfusch" am Haus ärgert, oder aber Privatleute regen sich über "irreführende Werbung" auf. Mal geraten sich Betriebe in die Haare, wenn beispielsweise das falsche Produkt geliefert wird oder die gewünschte Lieferung zu spät kommt, was sich auch finanziell äußerst negativ auswirken kann. Die zuständigen IHK-Mitarbeiter hören sich den Fall an, beraten und verweisen, falls nötig, auf einen Kreis von Sachverständigen. Künftig laufen solche Beschwerden bei einer Mediatonsstelle auf, die bis zum Jahresende eingerichtet sein soll. Dies sei der Plan, so IHK-Pressesprecher Christian Beck und Rechtsreferent Wolf-Dieter Bauer: "Die Betriebe haben ein großes Interesse daran, dass Auseinandersetzungen nicht vor Gericht ausgetragen werden." Tätig werden die Mediatoren aber auch für Privatleute, die Ärger mit einem Mitgliedsunternehmen haben.

Vergleich eine Option

Für die Vermittlungsstelle der Handwerkskammer Konstanz hat Joachim Vojta Ratschläge parat: Sei ein Kunde unzufrieden und "bleibt der Konflikt bestehen, kann sich der Kunde an die Vermittlungsstelle der Handwerkskammer wenden, die kostenlos ist." Beizulegen seien Angebot, die Schlussrechnung, sowie       sämtliche Korrespondenz, die sich auf die strittigen Punkte beziehe. Diese Vermittlung ende entweder durch Abbruch des Verfahrens oder durch Abschluss eines schriftlichen Vergleichs zwischen den Parteien. Wie bei der IHK gilt auch bei der Handwerkskammer: Eine Vermittlung ist freiwillig, der betroffene Betrieb könne eine  Vermittlung ablehnen. In der Praxis sei die überwiegende Zahl der Betriebe an einer einvernehmlichen Beilegung von Streitigkeiten interessiert. Scheitere die Vermittlung, bleibe Kunden der Klageweg. Die Vermittlungsstelle bekomme täglich Anrufe, so Kammerpressesprecherin Petra Schlitt-Kuhnt. Drei bis vier konkrete Beschwerden laufen in etwa pro Woche auf.