Ledige Väter können nach neuer Rechtsprechung die gemeinsame elterliche Sorge beantragen. Foto: Stratenschulte

Familiengericht spricht Vater geregelten Umgang für Kinder zu.

Villingen-Schwenningen - Die neue Rechtsprechung zum Sorgerecht für ledige Väter wirkt sich auch auf das Familiengericht am Amtsgericht Villingen-Schwenningen aus. Erste Fälle werden verhandelt.

In einem der ersten Fälle in der Region wurde einem Vater aus Villingen-Schwenningen jetzt auf Antrag zumindest ein stundenweiser geregelter Umgang mit seinen Kinder zugesprochen.

Der junge Mann darf seine Kinder laut Beschluss des Familiengerichts künftig zwei Mal pro Woche allein betreuen. Bislang hatte ihm nur das Umgangsrecht zugestanden. Nur im Beisein der Mutter durfte er die Kinder besuchen. Der Vater freut sich über das Urteil des Gerichts. "Jetzt können endlich auch meine Eltern ihre Enkel aufwachsen sehen", sagt er. Ein Urteil über die gemeinsame elterliche Sorge steht noch aus.

Dank eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts haben jetzt auch unverheiratete Väter die Möglichkeit, das Sorgerecht zu beantragen, selbst wenn sich die Mutter dagegen ausspricht. Das Gericht war der Auffassung des Europäischen Gerichtshof gefolgt, der das deutsche Sorgerecht als Verstoß gegen die Menschenrechte anerkannte, da es Väter diskriminiere und Kindern die gemeinsame elterliche Sorge vorenthalte. "Damit wurde das deutsche Gesetz gekippt", erklärt ein Richter des Amtsgerichts.

Unverheiratete Väter schlechter gestellt

Nach wie vor seien unverheiratete Väter aber schlechter gestellt. Zwar können sie das Sorgerecht beantragen. Gemeinsame elterliche Sorge setze aber die Kommunikationsfähigkeit beider Elternteile voraus. "Sonst bringt auch die neue Rechtsprechung nichts."

Auf Bundesebene werden derzeit zwei Varianten für eine Änderung des Sorgerechts diskutiert: Die Antragslösung setzt voraus, dass der Vater das Sorgerecht beantragt. Alternativ wird den Eltern per Gesetz die gemeinsame Sorge zugesprochen, es sei denn, die Mutter widerspricht – aus Sicht der Richter die bessere Lösung. "Das Antragsverfahren bedeutet eine zusätzliche Belastung der Gerichte, für die es keinen personellen Ausgleich gibt", sagt ein Jurist. Da die Rechtsprechung noch jung ist, stellen sich die Familiengerichte auf eine Zunahme der Anträge ein.