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Villingen-Schwenningen Endlich sehen die Eltern ihre Enkel

(kib), vom 05.11.2010 06:44 Uhr
Ledige Väter können nach neuer Rechtsprechung die gemeinsame elterliche Sorge beantragen.  
 Foto: Stratenschulte
Ledige Väter können nach neuer Rechtsprechung die gemeinsame elterliche Sorge beantragen. Foto: Stratenschulte

Villingen-Schwenningen - Die neue Rechtsprechung zum Sorgerecht für ledige Väter wirkt sich auch auf das Familiengericht am Amtsgericht Villingen-Schwenningen aus. Erste Fälle werden verhandelt.

In einem der ersten Fälle in der Region wurde einem Vater aus Villingen-Schwenningen jetzt auf Antrag zumindest ein stundenweiser geregelter Umgang mit seinen Kinder zugesprochen.

Der junge Mann darf seine Kinder laut Beschluss des Familiengerichts künftig zwei Mal pro Woche allein betreuen. Bislang hatte ihm nur das Umgangsrecht zugestanden. Nur im Beisein der Mutter durfte er die Kinder besuchen. Der Vater freut sich über das Urteil des Gerichts. "Jetzt können endlich auch meine Eltern ihre Enkel aufwachsen sehen", sagt er. Ein Urteil über die gemeinsame elterliche Sorge steht noch aus.

Dank eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts haben jetzt auch unverheiratete Väter die Möglichkeit, das Sorgerecht zu beantragen, selbst wenn sich die Mutter dagegen ausspricht. Das Gericht war der Auffassung des Europäischen Gerichtshof gefolgt, der das deutsche Sorgerecht als Verstoß gegen die Menschenrechte anerkannte, da es Väter diskriminiere und Kindern die gemeinsame elterliche Sorge vorenthalte. "Damit wurde das deutsche Gesetz gekippt", erklärt ein Richter des Amtsgerichts.

Unverheiratete Väter schlechter gestellt

Nach wie vor seien unverheiratete Väter aber schlechter gestellt. Zwar können sie das Sorgerecht beantragen. Gemeinsame elterliche Sorge setze aber die Kommunikationsfähigkeit beider Elternteile voraus. "Sonst bringt auch die neue Rechtsprechung nichts."

Auf Bundesebene werden derzeit zwei Varianten für eine Änderung des Sorgerechts diskutiert: Die Antragslösung setzt voraus, dass der Vater das Sorgerecht beantragt. Alternativ wird den Eltern per Gesetz die gemeinsame Sorge zugesprochen, es sei denn, die Mutter widerspricht – aus Sicht der Richter die bessere Lösung. "Das Antragsverfahren bedeutet eine zusätzliche Belastung der Gerichte, für die es keinen personellen Ausgleich gibt", sagt ein Jurist. Da die Rechtsprechung noch jung ist, stellen sich die Familiengerichte auf eine Zunahme der Anträge ein.

Kommentare (8)
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DEZ
06
10:47 Uhr, geschrieben von Andreas Riedel
Die Gleichstellungslösung ist einzige Alternative für ein neues Gesetz!
Die derzeitige Antragslösung, genauso wie die Widerspruchslösung, sind diskriminierend, weil sie eine rechtliche Besserstellung der Mutter bedeuten. Diese Varianten stehen den Interessen der Kinder entgegen. Sie bedeuten Streit der nicht sein muss, weil jedes Kind schon aus der Sicht seiner Menschenrechte einen Anspruch auf beide Eltern hat. Einzig das Gleichstellungsmodell, so wie es in Europa und in der Welt praktiziert wird, sichert den Kindern, dass sie Ihre Familien von Papa, Mama, Opa und Oma nicht verlieren. Kinder sind unsere Zukunft. Sie und Ihre Väter verdienen geschützt und anerkannt zu werden.
DEZ
05
12:06 Uhr, geschrieben von Günter Mühlbauer
Was kann ein Kind dafür?
Was kann ein Kind dafür, ob es in der Ehe ausser der Ehe, oder neben bei entstanden ist? ........... Ausserdem brauchen Kinder zu einer gesunden Entwicklung beide Elternteile & Großeltern; erst RECHT nach einer Trennung oder Scheidung der Elten. Daher fordern wir unter anderem das gemeinsame Sorgerecht ab der Geburt. Für die TRENNUNGSELTERN-Initiative Günter Mühlbauer
DEZ
02
22:06 Uhr, geschrieben von H.-Norbert Ulbrich
Es wurde Zeit !
Nicht eheliche Väter durften schon seit endlos langer Zeit Väter sein - jedenfalls hatten sie die Pflicht, Unterhalt zu bezahlen. Aber mehr als bezahlen durften sie nicht. Sie wurden irgendwann schließlich mit ihren Kindern nach dem Gesetz verwandt, ihre Kinder wurden erbberechtigt. Aber es dauerte wieder endlos lang, bis diese Väter auch die Sorge für ihre Kinder zusammen mit der Mutter leben dürfen. Jedes Kind hat beide Eltern, einen Vater und eine Mutter. Endlich wird absehbar, dass dies auch im Alltag Wirklichkeit wird. Es darf nicht von der Gnade einer Mutter abhängen, ob ein Kind einen Vater hat. Das gemeinsame Sorgerecht muss für alle Kinder selbstverständlich sein.
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