Drei junge Männer mussten sich nun vor dem Gericht verantworten, da sie in eine Wohnung eingedrungen sind. (Symbolfoto) Foto: marre/ Shutterstock

Drei junge Männer dringen in eine Wohnung ein. 24-Jähriger bekommt zusätzlich Bewährungsstrafe.

VS-Schwenningen - Wenn es eng wird, scheint die Kollegialität zu schwinden: Im Zuge eines Wohnungseinbruchs in Schwenningen dürften drei junge Männer künftig getrennte Wege gehen.

Der Fall ist durch die Aufarbeitung vor Gericht nun aufgeklärt. Laut Klageschrift stieg ein 24-Jähriger vor zehn Monaten in die Wohnung eines Bekannten ein und entwendete 200 Euro Bargeld, einen tragbaren Computer, ein Mobiltelefon, eine Gaspistole sowie eine Spielekonsole. Gefahren wurde der vor Justitia schweigsame Einbrecher von einem Kollegen, letzterer will nach eigenen Angaben vom 24-Jährigen vorab "psychisch manipuliert" worden sein.

Beschuldigter macht keine Angaben

Drei Kollegen respektive Bekannte, ein Einbruch, ein Verfahren im Villinger Amtsgericht: Einer wurde geschädigt, einer beschuldigt den ehemaligen Kompagnon, dieser macht vor Gericht keine Angaben und trägt damit dazu bei, dass ein Dritter im Bund nicht entlastet werden kann.

Das Ende setzte Richter Christian Bäumler. Der 24-jährige Hartz IV-Empfänger handelte sich eine zur Bewährung ausgesetzte Haftstrafe ein und muss 80 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten, sein damaliger Fahrer hat eine Geldstrafe von 1350 Euro zu begleichen. Unter anderem durch private Ermittlungen kam der Geschädigte teilweise wieder in den Besitz des Diebesgutes, hieß es vor Gericht.