Das Gericht will einem 24-Jährigen die Zukunft nicht ver­bauen. Foto: Steffen

24-Jähriger muss sich verantworten. Auseinandersetzung an der Fasnet in Villingen.

VS-Villingen - Reue, Geständnis, ein Täter-Opfer-Ausgleich und eine gute Sozialprognose haben einen 24-jährigen, vorbestraften Mann aus Villingen jetzt gerade noch einmal vor dem Gefängnis bewahrt.

Das Landgericht Konstanz verhängte über den mehrfach vorbestraften Täter wegen gefährlicher Körperverletzung und wegen eines schweren räuberischen Diebstahls zwei Jahre Haft. Diese Strafe wurde unter strengen Auflagen für die Dauer von fünf Jahren zur Bewährung ausgesetzt. Außerdem muss er sich regelmäßig Drogentests unterziehen.

Schüler erhalten Schmerzensgeld

An zwei Schüler, die er an der Fastnacht mit Schlägen teils schwer verletzt hat, muss er Schmerzensgeld in Höhe von insgesamt 2800 Euro bezahlen. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

Wegen der Beleidigung einer Angehörigen der Hexenzunft kam es in der Nacht des Fastnachtsdienstags in Villingen zu einer nächtlichen Auseinandersetzung zweier Gruppen. Sie endete mit zwei verletzten 17-jährigen Schülern. Einer hatte einen Schlag mit einem Quarzhandschuh ins Gesicht bekommen, bei dem ein Zahn gelockert wurde. Schlimm erwischte es seinen Kumpel, dem vermutlich durch zwei Schläge mit einem Schlagstock das Jochbein zertrümmert wurde.

Für beide Taten machte die Staatsanwaltschaft den Angeklagten verantwortlich. Der bestritt das auch noch, als die beiden Geschädigten ihn vor Gericht eindeutig als den Täter identifiziert hatten: "Ich habe die beiden nie angefasst." Stattessen beschuldigte er den Sohn der beleidigten "Südstadthexe". Der war zusammen mit seiner Mutter als Zeuge geladen.

Nachdem man vergeblich auf die beiden Zeugen gewartet hatte, musste die Polizei sie zwangsweise nach Konstanz bringen. Beide behaupteten, um diese Zeit längst zu Hause gewesen zu sein, was aber nicht stimmen konnte.

Während die Vertreterin der Staatsanwaltschaft über eine Verfahrenseinleitung wegen Falschaussage grübelte, bat der Verteidiger des 24-Jährigen um eine kurze Prozesspause. Danach legte der Angeklagte ein volles Geständnis ab, entschuldigte sich bei den Verletzten und bot dem einen 300, dem anderen 2500 Euro Schmerzensgeld in Raten an. Der Mann hatte großes Glück, dass beide diesem Täter-Opfer-Ausgleich zustimmten.

Schon zu Beginn des Prozesses hatte der 24-Jährige einen weiteren Anklagepunkt eingeräumt.

Gericht äußert Bedenken

Im April stahl er in einem Supermarkt in Villingen eine Flasche Likör und entzog sich seiner Festnahme, indem er dem Ladendetektiv Pfefferspray ins Gesicht sprühte. Die Spirituose tauschte er später in Cannabis um. Jetzt versicherte er, er habe Drogen und Alkohol abgeschworen: "Meine Eltern haben mir ein Ultimatum gestellt." Und er konnte nachweisen, dass er inzwischen eine Festanstellung hat.

Nach etlichen Vorstrafen und Brüchen in seinem Lebenslauf schien dies sowohl der Vertreterin der Staatsanwaltschaft als auch dem Gericht ein guter, neuer Anfang zu sein. Obwohl das Gericht erhebliche Bedenken äußerte, wollte man ihm im Sinne des Resozialisierungsgedankens die Zukunft nicht verbauen. Fünf Jahre steht er jetzt unter besonderer Beobachtung.