Weil ein 32-Jähriger seine Dorgensucht nicht finanzieren konnte, bedrohte er mehrere Jugendliche. (Symbolfoto) Foto: dpa

Angeklagter fordert mehrfach von Jugendlichen Handys, um Sucht zu finanzieren. Urteil: Zwei Jahre Gefängnis.

VS-Villingen - Der räuberische Zwischenfall auf dem Gelände der Villinger Albert-Schweitzer-Schule belässt den Täter weitere zwei Jahre im Gefängnis. Der 32-Jährige hatte Jugendlichen zwei Handys und eine Baseballkappe abgenommen, um seine schwere Drogensucht weiter zu finanzieren.

Vor einem knappen Jahr ging der laut Schilderungen unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln stehende Angeklagte auf einschüchternde Weise auf eine Gruppe deutlich jüngerer Personen zu und forderte Wertgegenstände, die "Übergabe" erfolgte mehr oder weniger prompt. Der Wert der beiden Mobilfunkgeräte ist mit 900 Euro angegeben.

Im Villinger Amtsgericht zeigte sich der seit zwei Monaten in Untersuchungshaft sitzende frühere Maurer geständig und verwies auf seinen bis dato exzessiven Drogenkonsum, "schlichtweg alles" habe er in seinem bisherigen Leben schon genommen.

"Ich brauchte ›Material‹, Heroin ist teuer", gab der Angeklagte während der Hauptverhandlung vor dem Villinger Amtsgericht zu Protokoll, dessen Vorstrafenliste ist "ellenlang".

Noch weitere Verfahren stehen an

Zu Körperverletzungen kam es auf dem Schulgelände glücklicherweise nicht, nach Angaben der Jugendlichen wirkte der 32-Jährige damals deutlich angetrunken.

"Nur" Handys und eine Kopfbedeckung – dem Angeklagten dürfte seinerzeit dennoch klar gewesen sein, dass er im Falle seiner Festnahme für längere Zeit hinter "Schwedische Gardinen" wandert. "Er hat Erinnerung an den Vorfall, das ist ein klarer Hinweis auf seine damalige Schuldfähigkeit. Der Angeklagte befand sich nicht am Rande des Komas", so der Staatsanwalt, der 32-Jährige wirkte während der gesamten Verhandlung erstaunlich gefasst.

"Wie sieht’s mit den Entzugserscheinungen aus, ich nehme an, Sie bekommen in der Haft nichts mehr?", wollte der Vorsitzende von seinem Gegenüber noch wissen. "Es geht. Ja, leider bekomme ich im Gefängnis nichts", wurde geantwortet.

Die Sozialprognose des 32-Jährigen fällt erwartungsgemäß schlecht aus, weitere Verfahren, wohl auch noch vor dem Landgericht, stehen an. "Deshalb soll es mit den zwei Jahren zunächst gut sein", befand der Vorsitzende im Urteil. Der Staatsanwalt hatte zweieinhalb Jahre beantragt, die Verteidigung einen Strafrahmen von unter zwei Jahren gefordert.