Nicht gleich weg damit: Wenn es um das Entfernen von Wespennestern geht, gibt es Regeln. Fotos: fotolia/Costadelsol56/JPS/Alekss Foto: Schwarzwälder-Bote

Eigenmächtiges Handeln nicht empfehlenswert / Profis lehnen manchen Auftrag ab

Von Eva-Maria Huber

Villlingen-Schwenningen. Ein Ehepaar aus VS stach mit seiner Aktion in kein Wespennest. Die beiden wurden die Insekten auf elegante Weise los. Denn wer Wespennester einfach entfernt, kann schnell Probleme mit dem Naturschutz bekommen.

Nur wenige Tage hatte eine Familie aus der Doppelstadt ein Wespen-Problem. Das eher kleine Nest, berichtete die Frau im Gespräch mit dem Schwarzwälder Boten, habe sich im Rolladenkasten befunden. Was tun mit den in diesem Falle eher deplatzierten Tieren? Erst überlegte das Paar, ob man einen Experten heranziehen sollte. Doch das Problem löste sich dann ganz von allein. "Wir mussten ja den Rolladen bewegen." Kleine Aktion, große Wirkung: Die Tierchen flogen weg.

Doch ganz so leicht geht es in den seltensten Fällen. Auf Internetportalen wird davor gewarnt, die Nester selbst zu beseitigen. "Denn dafür gibt es Profis", stimmt Manuel Heinzelmann, Kommandant der städtischen Feuerwehr, zu. Nicht umsonst verweist er auf Firmen oder Schädlingsbekämpfer, die darauf spezialisiert sind, die Nester zu entfernen. Seit mehr als zehn Jahren gehört das Entfernen von Wespennestern nicht mehr zum Aufgabengebiet der Wehr. "Es gibt einige naturschutzrechtliche Auflagen, die man bei der Entfernung beachten muss", und dafür seien seine Leute nicht ausgebildet. Lediglich, wenn Gefahr in Verzug sei, dann schaue man vorbei, ergänzt Heinzelmann. "Wir schauen nur, wir machen nichts." "Außer den Namen der Profis zu nennen."

Zum Beispiel den einer Firma bei Offenburg, die auch im Raum VS tätig ist "und derzeit gut zu tun hat", wie der Chef des Betriebs berichtet. Auch der Fachmann warnt davor, das Nest auf eigene Faust zu entfernen. Nicht nur wegen der Auflagen durch den Naturschutz. Die Gefahr, gestochen zu werden, sei sehr groß, andererseits werden durch diverse Mittel oft nur Teile des Nestes getroffen. Selbst für den Experten ist der Job mitunter eine Gratwanderung. Immer wieder kommt es vor, dass er einen Auftrag ablehnt. Für ihn ist es unverständlich, wenn "ich an einem abgelegenen Holzschuppen, den man selten aufsucht, ein Nest entfernen soll". Sein "Nein" trifft meist auf Unverständnis. Die Reaktion der Leute: "Dann gehe ich eben zur Konkurrenz." Wie der Schädlingsbekämpfer aus dem Badischen sieht auch Manuel Heinzelmann das Wespen-Problem sehr entspannt: "Die Tiere haben doch auch ein Recht zu leben", verweist er darauf, dass Wespen einigen Plagegeistern den Garaus machen. Im übrigen sei er im Vorjahr gerade mal drei Mal gestochen worden. "Aber da war ich eben zu neugierig und somit selber schuld."

Welche Auflagen gibt es für die Entfernung von Wespennestern? Was müssen Privatleute beachten? Grundlegend dürfen die "Tiere nicht unnötig gequält oder getötet werden", erläutert Heike Frank, Pressesprecherin der Unteren Naturschutzbehörde im Landratsamt. Was tun, wenn man ein Wespennest beispielsweise im Rollladenkasten entdeckt? Am besten Kontakt mit der Unteren Naturschutzbehörde auf nehmen, erläutert sie. "Das Landratsamt steht in engem Kontakt mit Fachberatern für Hornissen und Wespen, die das Wespennest in Augenschein nehmen können und dann entscheiden, was zu tun ist." Bei besonders geschützten Arten darf nur mit Genehmigung der Naturschutzbehörde in den Nestbau eingegriffen werden. Wer die Nester auf eigene Faust entfernt, kann sich Probleme einhandeln, vor allem, wenn es um besonders geschützte Arten geht, "ist es möglich, ein Bußgeld zu verhängen".