Grundsätzliches Ziel ist Entlastung der Kommunen

Schwarzwald-Baar-Kreis (ewk). Mit dem neuen Bundesteilhabegesetz, dass 2017/2018 verabschiedet werden soll, wird sich bei der Eingliederungshilfe viel verändern. Zu den bisher 15 Milliarden Euro, die der Bund dafür ausgibt, sollen den Kreisen weitere fünf Milliarden zur Verfügung gestellt werden, um die Kommunen zu entlasten. Im Kreistag wurde dazu über Einzelheiten informiert.

Das neue Gesetz entsteht vor dem Hintergrund der UN-Behindertenrechtskonvention mit einem neuen Verständnis einer inklusiven Gesellschaft, es unterstützt Selbstbestimmung, individuelle Lebensplanung und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Dabei wird die Eingliederungshilfe zu einem modernen Teilhaberecht entwickelt, in dessen Mittelpunkt der Mensch mit seinem behinderungsspezifischen Bedarf steht. Unter anderem sollen personenzentrierte Hilfen und Teilhabe am Arbeitsleben wie die Zulassung von weiteren Bildungs- und Beschäftigungsleistungen neben den Werkstätten für behinderte Menschen finanziert werden.

Im Gespräch ist auch die Einführung eines Bundesteilhabegeldes von monatlich 600 Euro. Darüber hinaus geht es um einen neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff mit dem Wegfall der Unterscheidung zwischen körperlicher, geistiger und psychischer Erkrankung. Die Beurteilung soll nach dem Grad der Selbstständigkeit stattfinden.

Grundsätzliches Ziel ist eine Entlastung der Kommunen entsprechend dem Koalitionsvertrag. Ab dem 1. Januar 2015 stellt der Bund jährlich eine Milliarde Euro zur Stärkung der Kommunalfinanzen zur Verfügung, die für das Jahr 2017 um weitere 1,5 Milliarden aufgestockt werden. Ab 2018 ist eine Entlastung der Kommunen im Umfang von fünf Milliarden Euro jährlich vorgesehen, die zeitlich im Rahmen der Reform der Eingliederungshilfe mit dem neuen Bundesteilhabegesetzes erfolgen soll.

Die Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft wird um 500 Millionen Euro angehoben. Dadurch könnte der Landkreis mit weiteren Zuweisungen von 530 000 Euro rechnen, an die Städte und Gemeinden im Schwarzwald-Baar-Kreis würden weitere 2,4 Mio Euro fließen. Schwerpunktmäßig gefördert werden sollen Infrastrukturbereiche wie Krankenhäuser, Straßen, Städtebau, Informationstechnologie im ländlichen Raum, energetische Sanierung und Einrichtungen frühkindlicher Infrastruktur.

Die Verwaltung macht deutlich, dass die Eingliederungshilfe jetzt schon mit weiter ansteigenden Kosten der mit Abstand größte Ausgabenblock der Stadt- und Landkreise ist. Die aber könnten diese Ausgaben nicht dauerhaft allein finanzieren, ohne die kommunalen Gestaltungsmöglichkeiten zunehmend einzuschränken.

So ist nach Aussage von Landrat Sven Hinterseh beispielsweise die Unterbringungsvorgabe, den Wohnraum für Flüchtlinge von 4,5 auf sieben Quadratmeter je Person zu erhöhen, "schier nicht umzusetzen". Hier gelte es pragmatisch zu handeln.

Auch Bundestagsmitglied Thorsten Frei (CDU) riet, bei steigenden Flüchtlingszahlen diese Maßnahme zu strecken und dazu einen Vorstoß beim Land zu machen. Anton Knapp (SPD) befürchtet, dass die Eingliederungshilfe ständig steigt, die Entlastungen durch den Bund aber nicht ausreichend sind. Der Hüfinger Bürgermeister fordert darum, die Kommunen an der Gesetzgebung zu beteiligen und "neue Aufgaben voll und ganz zu bezahlen". Christian Kaiser (Grüne) möchte die Betroffenen fragen, was sinnvoll ist. Grundsätzlich besteht die Besorgnis, dass mit dem neuen Bundesgesetz eine neue Ausgabendynamik einsetzen könnte.