Die beiden Angeklagten Yusuf H. (rechts) und Eldar A. standen am Mittwoch im Landgericht Konstanz, als der Vorsitzende Richter den Saal betrat. Die beiden Männer waren wegen versuchten Totschlags angeklagt. Das Gewaltopfer Francesco M. (kleines Bild). Foto: Kästle

Landgericht verurteilt junge Männer wegen gefährlicher Körperverletzung. Randale nach dem Richterspruch.

Villingen-Schwenningen - Weil sie einen Mitspieler bei einem Hobbyfußballturnier krankenhausreif geprügelt haben, müssen zwei 19 und 20 Jahre alte Männer hinter Gitter.

Nicht, wie angeklagt, wegen versuchten Totschlags, sondern wegen gefährlicher Körperverletzung hat das Landgericht Konstanz gestern einen 19- jährigen Mann zu dreieinhalb Jahren Jugendstrafe verurteilt. Über einen 20-jährigen Mittäter verhängte das Gericht, ebenfalls wegen gefährlicher Körperverletzung, zwei Jahre und neun Monate Jugendstrafe. Die Angeklagten hätten bei ihrer Prügelattacke den Tod des Mannes in Kauf genommen, sagte der Vorsitzende Richter. "Das war aus unserer Sicht sehr, sehr knapp."

"Den Scheißdreck glauben Sie, oder was?", unterbrach einer der beiden Angeklagten sichtlich aufgebracht den Richter. Auch unter den Freunden und Verwandten der Männer sorgte das Urteil für Unmut. Mehrere Männer randalierten nach der Sitzung vor dem Gerichtssaal und beleidigten Richter und Polizisten.

Anlässlich eines Hobby-Fußballspiels in Villingen im Juli vorigen Jahres hatten sie zwei Gegenspieler nach einem Streit über ein nicht gepfiffenes Foul zum Teil erheblich verletzt. Beide Angeklagte sind einschlägig vorbestraft und standen zum Zeitpunkt der Taten noch unter Bewährung.

Wie berichtet, räumten sie vor Gericht ein, zwei Gegenspieler mit Fußtritten gegen Kopf und Körper sowie mit "Kopfnüssen" zum Teil erheblich verletzt zu haben. Der Jüngere bestritt jedoch bis zuletzt, einem hilflos am Boden liegenden Gegenspieler anschließend auch noch drei Kopfstöße verpasst zu haben.

Beide entschuldigten sich am ersten Prozesstag bei den Geschädigten. Ein 33-jähriger Hobbyfußballer, der mit einer Gehirnerschütterung, Wirbelstauchung und durch eine Innenohrverletzung am schwersten getroffen worden war, erklärte, seine Verletzungen seien ohne Folgen verheilt. Nachdem alle Zeugen sowie eine medizinische Sachverständige gehört worden waren, hielt auch die Vertreterin der Anklage einen bedingten Tötungsvorsatz für nicht nachweisbar.

Beide Angeklagte stammen aus problematischen Familienverhältnissen mit Erziehungsdefiziten und Gewalterfahrung. Beide wurden aber auch von Seiten der Jugendämter sowie der Jüngere zusätzlich mit einer engen Betreuung durch eine Flüchtlingshilfe-Organisation gestützt und begleitet. Weil sie aber immer wieder die Bindung zu den Eltern gesucht hätten, die ihnen aufgrund eigener Traumatisierungen oder anderer Einschränkungen wenig Rückhalt oder Förderung bieten konnten, seien Maßnahmen abgebrochen oder gestört worden, berichteten zwei Jugendgerichtshelferinnen. Auch sie hatten unter anderem wegen Reifeverzögerungen eine Verurteilung nach Jugendstrafrecht empfohlen. Die jungen Männer hätten in dem halben Jahr Untersuchungshaft, das sie hinter sich haben, eine positive Entwicklung hinsichtlich Einsicht und Übernahme von Verantwortung für ihre schlimmen Taten gezeigt.