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Brennende Heizdecke verraucht Schlafzimmer. Nachbarn retten schlafende Bewohnerin.

Villingen-Schwenningen - Abgesehen von einem gehörigen Schreck bleibt eine 94-Jährige unversehrt, als es in ihrer Wohnung in Villingen zu einem Brand kommt. Das ist nicht nur den Nachbarn, sondern auch dem Rauchmelder zu verdanken. Seine Bedeutung wurde erneut unter Beweis gestellt.

Der dritte Brand in Villingen innerhalb von nicht mal drei Wochen macht vor allem eines deutlich: Der Rauchmelder ist ein Lebensretter.

9. Januar 2017, Hammerhalde, eine Person gerettet: Es ist ein junges Paar, das am Montagabend gegen 22.40 Uhr in einem Mehrfamilienhaus in der Tallardstraße durch den Signalton eines Rauchmelders in der Wohnung einer älteren Dame aufgeschreckt wird. Dank eines Zweitschlüssels konnte der Nachbar – nachdem ihm nicht die Tür geöffnet wurde – der Ursache auf den Grund gehen und fand die allein stehende, 94-jährige Frau schlafend im Wohnzimmer.

Bei der Kontrolle der Wohnung wurde er schließlich auf einen Brand im völlig verrauchten Schlafzimmer aufmerksam, alarmierte umgehend die Feuerwehr und brachte die Bewohnerin in Sicherheit. Die Einsatzkräfte der Feuerwehr Villingen drangen mit einem Trupp unter Atemschutz in die Wohnung ein. Im betroffenen Zimmer wurde anschließend eine bereits stark angekokelte Matratze vorgefunden, die offenbar durch eine Heizdecke in Brand geraten war. Die Matratze wurde über das Fenster ins Freie befördert und dort abgelöscht. Anschließend belüftete und kontrollierte man die Wohnung. Verletzt wurde niemand.

Der Vorfall macht deutlich: Ohne Rauchmelder wäre der Brand möglicherweise anders ausgegangen. Darauf macht auch Markus Heinzelmann, Ex-Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Villingen-Schwenningen, vehement aufmerksam: "Der Rauchmelder ist die günstigste Lebensversicherung." Er sieht vor allem bei älteren Personen eine Gefahr und die dringende Notwendigkeit, der Pflicht nachzukommen. "Die Reaktionszeiten und die eingeschränkte Mobilität sind die Gründe für ein erhöhtes Risiko", erklärt Heinzelmann, der beim Bürgeramt mittlerweile für Einsatzplanung und Zivilschutz zuständig ist.

Für Schwerhörige oder Gehörlose – wie es bei dem Brand wohl der Fall war – gebe es zudem die Möglichkeit, einen Blitzmelder zu installieren, der optisch auf die Gefahr aufmerksam macht. "Das bringt aber nichts, wenn man schläft – dafür gibt es wiederum spezielle Vibrationskissen."

3. Januar 2017, Südstadt, eine Person gerettet: Erst Passanten und die Nachbarn wurden darauf aufmerksam, dass es in einem Wintergarten eines Mehrfamilienhauses in der Villinger Saarlandstraße brennt. Das beherzte Zugreifen der Ersthelfer und der schnelle Einsatz der Rettungskräfte verhinderten hierbei, dass die Bewohner, eine 98-jährige Frau und ein 78-Jähriger Mann, verletzt wurden.

Das Tückische: Die beiden haben von dem Brand nichts mitbekommen. Denn, so bestätigen Ersthelfer, der Rauch sei noch nicht in den Schlaf- und Wohnbereich vorgedrungen, in dem Rauchmelder installiert waren. Ein Fehler? "Es gilt nur die minimal gesetzliche Vorschrift, dass in Fluren und Schlafräumen, entsprechende Melder installiert sind", so Heinzelmann. Für ihn sei aufgrund der Sicherheit eher die Frage: "Was kann man maximal tun, um sich zu schützen?" Dahingehend sei es für ihn sinnvoll, gerade in Bereichen, in denen sich elektrische Geräte befinden, einen Rauchmelder zu installieren. Der Brand in der Saarlandstraße bestätigt diese Meinung.

Auch hier sei es auffällig, dass erneut ältere Menschen betroffen waren. "Nicht nur die Menschen werden älter, sondern oft auch die Geräte, die sie benutzen." Die Gefahr für Senioren bei Bränden macht laut Markus Heinzelmann eine Statistik deutlich: 61 Prozent der Brandtoten in Deutschland seien über 60 Jahre alt.

29. Dezember 2016, Südstadt, eine Person gestorben: Als besonders tragisches Beispiel dient hierbei der Brand Ende vergangenen Jahres in der Weiherstraße, bei dem ein gehbehinderter 69-Jähriger gestorben ist. Hätte das Leben des Mannes gerettet werden können? Die Frage stellt sich, da auf den Brand Nachbarn erst durch die Rauchentwicklung aufmerksam wurden – ein Rauchmelder soll vorhanden gewesen sein, einen Signalton hat er allerdings offenbar nicht abgegeben. In einem solchen Falle könne, wie Heinzelmann vermutet, der Vermieter womöglich sogar strafrechtlich belangt werden – unabhängig davon, ob eventuell der Versicherungsschutz gefährdet ist. Die abschließende Brandursache ist laut Polizei noch unklar, ein Sachverständiger des Landeskriminalamtes sei noch mit der elektrotechnischen Untersuchung der Geräte beschäftigt.

Fehlalarme: Die zunächst befürchtete Zahl von Fehlalarmen aufgrund der Rauchmelder habe sich aus Sicht des Ex-Kommandanten bislang nicht bestätigt. Vielmehr hätten in 2015 drei Personen dank der Melder gerettet werden können, in 2016 immerhin eine. Von den 33 Alarmen dieser Art zwischen Januar und November 2016 seinen 50 Prozent tatsächliche Brandereignisse gewesen.

Allerdings: Die Zahl der Rauchmeldereinsätze ist im Vergleich zu anderen Städten gering. Das lässt laut Heinzelmann nur einen Schluss zu: "Es sind noch immer nicht alle Haushalte mit einem Warnmelder ausgestattet." Eine Tatsache, die in manchen Fällen sogar das Leben kosten kann.