Laut Urteil des Amtsgerichts VS unschuldig: die Klier-Geschäftsführer Rolf Göcking und Michael Klier (rechts) mit ihrem Anwalt Markus Bialobrzeski (Mitte) Foto: Wende

Löhne gedrückt: Klier-Geschäftsführer müssen jeweils 30 .000 Euro Strafe zahlen.

Villingen-Schwenningen - Nach mehrstündigen Beratungen, meist hinter verschlossenen Türen, fiel am MIttwoch in nur sechs Minuten die Entscheidung im Klier-Prozess am Amtsgericht Villingen: Das Verfahren wurde eingestellt.

Die Geschäftsführung der Friseurkette, gegen die zuletzt ein Verfahren eröffnet worden war, nachdem eine Regionalleiterin bereits wegen falscher tariflicher Eingruppierungen von Angestellten belangt worden war, muss 60. 000 Euro an die Staatskasse zahlen. Hier ansässigen Krankenkassen war ein Schaden in etwa gleicher Höhe entstanden.

Die Anklage hatte auf Vorenthaltung und Veruntreuung von Arbeitsentgelt gelautet. Richter Christian Bäumler begründete die Verfahrenseinstellung damit, dass die Anwendung des sogenannten Flexi-Modells bei Klier, wonach in umsatzschwachen Monaten weniger gearbeitet und auch weniger verdient wird, nicht rechtlich einwandfrei als strafbares Verhalten nachgewiesen werden könne. Deshalb könne keine Verurteilung ausgesprochen werden, es gelte der Unschuldsgrundsatz für die Angeklagten.

Die Staatsanwaltschaft deutete in ihrer Stellungnahme zum Urteil an, dass die Sozial- und Rentenversicherungsanstalten ihre Schäden eventuell zivil- und sozialrechtlich geltend machen könnten, also vor anderen gerichtlichen Instanzen.

Der Rechtsstreit hatte sich nahezu das ganze vergangene Jahr hingezogen und überregional für Aufsehen gesorgt. zuletzt hatte die Verteidigung der Klier-Geschäftsführung versucht, Richter Christian Bäumler aufgrund dessen politischen Engagements für Mindestlöhne bei der CDA wegen Befangenheit ablösen zu lassen.