Sie brechen das Schweigen nach dem großen Bilanzskandal: Christoph Hess und sein Berater Lutz Büttner im Gespräch mit Kreisredaktionsleiterin Cornelia Spitz. Foto: Reutter

Interview rund um den Bilanzskandal. Geschasster Vorstand prangert fehlenden Zugang zu entlastenden Dokumenten an.

Villingen-Schwenningen - Lange Zeit schwieg er zu den Vorwürfen. Im exklusiven Interview mit dem Schwarzwälder Boten nimmt Christoph Hess, der ehemalige Vorstand des Villinger Leuchtenherstellers, nun gemeinsam mit seinem Berater und Steuerberater Lutz Büttner ausführlich Stellung.

Herr Büttner, Sie treten als Berater für Herrn Hess auf, vielleicht können Sie unseren Lesern kurz erläutern, in welcher Beziehung Sie zueinander stehen und wie es dazu kommt, dass Sie Ihre Stimme erheben?

Büttner: Es ist eigentlich Zufall. Ich bin langjähriger Steuerberater eines Zulieferers der Hess AG. Dabei habe ich von den Vorgängen bei Hess erfahren, weil mein Mandat in ein beanstandetes Geschäft involviert war. Ich habe mir das angeschaut, den Sachverhalt geprüft und festgestellt, dass die Vorwürfe unzutreffend sind. Diese Stellungnahme habe ich auch an die Familie Hess weitergegeben. Im Februar haben wir uns zum ersten Mal getroffen und darüber gesprochen. Dann hat mir die Familie Hess das Vertrauen geschenkt und mich gebeten, sie beratend zu unterstützen. Ich kann diese ganzen Vorgänge unvoreingenommen darstellen, weil ich im Gegensatz zu den sonstigen beteiligten Kanzleien im Vorfeld nicht an der Gestaltung der Hess AG beratend mitgewirkt habe. Insofern besteht bei mir nicht die Gefahr, dass ich vorrangig meine eigene Beratung verteidigen muss.

Sie, Herr Hess, sitzen sicherlich derzeit häufig in Vernehmungen, um Ihre Sicht der Dinge darzustellen – wer hat Sie denn bislang angehört?

Hess: Niemand! Das Einzige, was es gab, war bei der Eröffnung des Haftbefehls in Mannheim im Sommer eine Anhörung vor dem Richter.

Heißt das, auch vor Erstellung des Berichts durch den Insolvenzverwalter sind Sie nie befragt worden?

Hess: Noch schlimmer: Herr Grub hat die Prüfer bis heute nicht von der Schweigepflicht entbunden. Damit nimmt er uns die Möglichkeit, mit ihnen zu sprechen und deren damalige Beratung zu diskutieren. Wir haben keinen Zugang zu den Daten des Unternehmens. Ich habe keinerlei Möglichkeit, entlastende Dokumente vorzulegen, wie zum Beispiel Entwicklungsbelege. Wir werden ganz bewusst von entlastenden Dokumenten ferngehalten. Gleichzeitig geht man mit möglichst plakativen großen Summen in die Öffentlichkeit.

Soll heißen: Ihnen sind momentan ein Stück weit die Hände gebunden, und Sie können erst dann mit Ihren Anwälten an der Verteidigungsstrategie arbeiten, wenn es denn zu einer Anklageerhebung kommt?

Hess: (nickt) Im Moment ist es aber noch vollkommen offen, ob und wieweit es zu einer Anklageerhebung kommen wird.

Büttner: Einige Punkte haben wir mittlerweile schon entkräftet. Der Punkt "Kreisgeschäft Eisenschmelzanlage" ist zum Beispiel bewiesenermaßen widerlegt. Die Staatsanwaltschaft hat diesen Punkt seit Langem ad acta gelegt. Die Unterlagen dazu lagen bei der Hess AG vor. Das hätte man als Insolvenzverwalter sehen müssen, dass dieser Vorwurf nicht zu Recht erhoben wurde. Oder es wurde bewusst eine falsche Anschuldigung bei den Ermittlungsbehörden platziert. Diese Methode wurde aber auch noch bei einigen anderen Fällen angewandt.

Sie spielen auf den Bericht von Volker Grub an, in dem von dem Vorwurf, Maschinen seien innerhalb der AG preissteigernd zugunsten höherer Bilanzzahlen verkauft worden, die Rede ist. Was stimmt mit dem Bericht in Ihren Augen nicht?

Büttner: In dem sogenannten Abschlussbericht werden zwei Instrumente benutzt: Scheingeschäfte und Abschreibungen. Die darauf basierenden Vorwürfe belaufen sich auf 37 Millionen Euro. Bei den Scheingeschäften beispielsweise steht nahezu überall drin: Nachdem wir keine weiteren Unterlagen bekommen haben, gehen wir davon aus, dass es Scheingeschäfte sind. Die Prüfer haben nur ausgewertet, was sie von Dr. Grub zur Verfügung gestellt bekommen haben. Darauf wird in dem sogenannten Abschlussbericht auch ganz explizit hingewiesen wegen des damit verbundenen Haftungsausschlusses. Eine vollumfängliche Prüfung hat also überhaupt nicht stattgefunden. Außerdem sind auch ganz erhebliche materielle Fehler enthalten. So wird in der Grub’schen Rechnung aus beanstandeten fünf Millionen Euro Umsatz schnell mal ein Manipulationsvorwurf in Höhe von zehn Millionen Euro gemacht und das nicht nur in einem Fall. Es ist offensichtlich, dass die 45 Millionen Euro Verlust aus dem Abschlussbericht unzutreffend sind.

Und Sie glauben, wenn darüber hinaus weitere Auswertungen stattgefunden hätten, wären sie zu einem anderen Ergebnis gekommen?

Büttner: Definitiv! Die Fehler im Bericht liegen für einen Bilanzkundigen auf der Hand.

Sie sprachen auch einmal davon, Auswirkungen des Bilanzskandals seien in dem Bericht noch in die Zeit weit vor den ganzen Vorgängen zurückdatiert worden...

Büttner: Es ist eine klare Tendenz zu erkennen, Vorwürfe in die Zeit vor 2011 zu verlagern. Den Neuaktionären und sonstigen Gläubigern hilft das nicht, im Gegenteil, die mit dem neuen Bericht entstandenen Kosten schmälern die Masse und damit deren Insolvenzquote. Es würde aber HPE helfen, in ihrem Bemühen, den Anschein zu erwecken, dass HPE beim Ersteinstieg getäuscht worden wäre. Wenn ich jetzt noch bedenke, dass Dr. Grub eben diese HPE im Insolvenzverfahren der Hess Grundstücksverwaltungs GmbH & Co KG ganz offiziell vertreten hat und an sein Verhalten in der Verhandlung beim Landgericht Konstanz denke, so wirft das meines Erachtens ein sehr seltsames Licht auf das Verhalten des Insolvenzverwalters.

Wenn der Bericht in Ihren Augen fehlerhaft ist, warum gehen Sie dann nicht dagegen vor?

Hess: Das können wir nicht. Die machen das ganz geschickt. Sie halten ein Buch hoch, wie Luther die Bibel, aber eigentlich ist das gar kein Bericht. Der erste Bericht ist nämlich gar nicht unterschrieben. Wenn ich vor Gericht dagegen klagen würde, würden die als erstes sagen: Der Bericht ist doch gar nicht unterschrieben, was wollen Sie eigentlich? Er hätte nach dem Willen der Ersteller überhaupt nicht öffentlich herausgegeben werden dürfen.

Büttner: Der Sonderuntersuchungsbericht entspricht in keiner Weise den Vorschriften des Aktiengesetzes, und der Abschlussbericht ist kein Abschlussbericht im Sinne der Insolvenzordnung. Damit sind sowohl der Untersuchungsbericht als auch der neue Abschlussbericht ein rechtliches Nichts.

Wenn dem so sein sollte, dann trotzdem mit gravierenden Auswirkungen für Sie, oder?

Hess: (nickt)

Büttner: Die Hess AG hätte mit einer Liquidität von 23 Millionen Euro definitiv nicht in die Insolvenz gehen müssen, wenn die im Januar 2013 Verantwortlichen so gehandelt hätten, wie sie es in ihrer Position hätten tun müssen. Dann hätten wir heute eine Hess AG, die nach wie vor besteht. Es wären nicht zig Millionen vernichtet worden. Wir hätten eine stabile Hess AG. Es sind Entscheidungen getroffen worden, die zielgerichtet auf die Insolvenz ausgerichtet waren.

In Internet-Kommentaren, aber auch Anzeigen gegen den Insolvenzverwalter Volker Grub werfen seine Kritiker ihm eine Verschwörung gegen die Familie Hess und betrügerische Absichten vor. Teilen Sie beide diese Ansicht?

Büttner: Wir gehen auf solche Spekulationen grundsätzlich nicht ein. Wir äußern uns nur zu Punkten, wenn wir sie auch beweisen können. Für eine Verschwörungstheorie gibt es keinen schriftlichen Beweis. Ich weiß nur von Strafanzeigen wegen Kreditschädigung und Verleumdung. Diese sind schlüssig dargelegt, die Schriftstücke sind eindeutig. Jeder Interessierte kann sich seine Gedanken machen und eins und eins zusammenzählen. Seltsam ist es allerdings schon, dass sich Grub, Budde und der Whistleblower schon seit mehr als zehn Jahren kennen und dass, auch wenn Herr Lambsweerde das verneint, nachweislich bereits seit Langem vor dem Januar 2013 enge Beziehungen zwischen Nordeon und HPE bestehen…

Wie also ist Ihre Verteidigungsstrategie? Haben Sie Kontakt zu Ihrem ehemaligen Vorstandskollegen Herrn Ziegler?

Hess: Ich bitte um Verständnis, dass zu diesem Punkt ausschließlich mein Rechtsanwalt Stellung nehmen kann, wenn er das für richtig hält.

Und wie gehen Sie mit der augenblicklichen Situation um?

Hess: Ich bin trotzdem optimistisch in der Sache, da es für die Buchungen immer substanzielle Hintergründe und externe Beratungen gab, das wird erwiesen werden.

Aber das würde am Ergebnis relativ wenig ändern – Ihr Unternehmen ist zerschlagen.

Hess: Da sehen Sie, was es für Auswirkungen hat, wenn jemand wie Herr Grub mit den Medien spielt. Das Unschuldsprinzip, das im Grundgesetz steht, ist ad absurdum geführt.

Wenn ich eine Zukunftsvision in diese Richtung erfinden darf: Nehmen wir an, die Vorwürfe halten sich nicht. Würden Sie sich rechtlichen Beistand nehmen und Schadensersatz fordern? Welche Möglichkeit hätten Sie, sich zu rehabilitieren?

Hess: Schadensersatz würde mir nichts nützen. Was schon geschrieben oder kommentiert wurde, kann nicht rückgängig gemacht werden.

Ist Christoph Hess kein Kämpfer, der versucht, in eine neue Zukunft durchzustarten?

Hess: Das kann man jetzt noch nicht sagen, das muss die Zeit bringen. Wir müssen erst mal abwarten, was die Staatsanwaltschaft vorbringt und was nachher bewiesen wird. Nehmen Sie den Fall Kachelmann. Er war sechs Monate in Haft ohne Beweis und wurde danach freigesprochen. In einem Strafprozess muss ja immer die Schuld bewiesen werden. Es ist aber noch völlig offen, ob überhaupt Anklage erhoben wird.