Einbruchserie vor Gericht verhandelt. Bei einer Tat Waren im Wert von 30.000 Euro erbeutet.

VS-Schwenningen - Innerhalb von 18 Tagen hatte der Mann im vergangenen September in VS-Schwenningen und Umgebung achtmal eingebrochen. Jetzt stand er vor dem Strafrichter.

Als Strafe Gefängnis oder Bewährung, das war das Thema vor dem Strafrichter beim Amtsgericht Villingen. Seit Anfang September kam der 54-jährige Angeklagte als Besucher aus einem südeuropäischen Land nach Deutschland und wohnte im Stadtbezirk Schwenningen bei einer Bekannten. Geld war keines vorhanden, Wünsche gab es viele, und so wollten sie sich durch Einbruch und Diebstahl eine Einnahmequelle verschaffen.

Es begann mit einem Einbruch in das Vereinsheim des FK Bratsvo (früher VfR Gaststätte) in VS-Schwenningen. Durch das Hebeln eines Fensters entstand ein Sachschaden von ungefähr 1000 Euro. Gestohlen wurden drei CDs, Kaffee und Süßigkeiten.

Vier Tage später wurde in ein Wohnhaus in Schwenningen eingebrochen. Mit einem Schraubenzieher wurde die Terrassentür aufgebrochen. Schmuck im Wert von mindestens 10.000 Euro, Parfums, Münzen, Schweizer Franken und englische Pfund waren die Beute – Gesamtwert 20 000 Euro. Und weiter ging es: Fünf Tage später ging es in die Schwenninger Kreuzstraße. Uhren, Handys, Laptop und Sachschaden waren das Ergebnis, Gesamtschaden rund 2000 Euro. Dann, ohne Beute, aber mit Sachschaden endete ein Einbruch in der Turnerstraße. Sogar die Schwenninger evangelische Stadtkirche wurde Opfer. Keine Beute, aber 2300 Sachschaden. Ein Ladengeschäft in der Schwenninger Turnerstraße wurde ebenfalls heimgesucht. Außer Sachschaden gab es nichts zu stehlen. In der Villinger Scheffelstraße wurde ein Autofenster aufgehebelt. Navigationsgerät und Pocket PC sowie Fahrzeugpapiere waren die Beute. Auch in Bad Dürrheim waren die beiden aktiv und ein Fahrrad geklaut.

Bei der Mitangeklagten wurden drei Vergehen verhandelt. Teilweise war sie bei den Einbrüchen dabei und stand "Schmiere".

"Wie geht es jetzt weiter?" fragte der Richter. Die beiden Verteidiger wollten das Verfahren abkürzen und meinten, dass ihre Mandanten, wenn sie die Taten zugeben würden, mit einer Bewährungsstrafe davon kommen. Positiv führten sie für ihre Mandanten auf, dass der Angeklagte bei den Ermittlungen kooperativ mitgewirkt habe und nicht vorbestraft sei.

Er sei mittellos nach Deutschland gekommen und wollte etwas vom Wohlstand teilhaben. Der Angeklagten wurde zugutegehalten, dass sie in geordneten Verhältnissen leben würde und berufstätig sei. Das Gericht schloss sich diesen Argumenten an und verurteilte den Haupttäter zu zwei Jahren Gefängnis und die Angeklagte zu 15 Monaten Haft. Beide Strafen wurden zur Gewährung ausgesetzt.