Ein Discounter-Mitarbeiter in Schwenningen soll einen Bettler mit Wasser übergossen haben. (Symbolfoto) Foto: dpa

Vorfall bei Discounter in Schwenningen sorgt für Aufsehen. Bettelei auch für Polizei ein Thema.

Villingen-Schwenningen - Der Mann fordert vor einem Discounter offenbar Geld von Passanten, am Ende schüttet einer der Mitarbeiter einen Eimer Wasser über den Kopf des Bettlers. Ein Vorfall in Schwenningen sorgt für Aufsehen.

"Das geht gar nicht", "man hätte ihn nur verweisen können" oder auch "ihr wisst ja gar nicht, was vorher passiert ist": Auf Facebook wird derzeit ein Vorfall vergangene Woche vor dem Discounter Aldi in Schwenningen heiß diskutiert.

Was war passiert? Eine Bürgerin schrieb im sozialen Netzwerk von einem Vorfall auf dem dortigen Gelände. So habe sie beobachten können, dass ein Angestellter "einem Mann einen Eimer Wasser über den Kopf leerte, als er auf seiner Kiste saß, mit seinem Becher in der Hand." Ihrer Meinung nach müssten "solche Aktionen nicht sein."

Das sehen auch eine Vielzahl derjenigen, die diesen Vorfall kommentierten. Andere zeigen aber auch durchaus Verständnis für die Reaktion – insbesondere wenn es sich hierbei um jene Bettler handeln würde, die "morgens aus dem Benz ausgeladen werden, um Kohle zu kassieren." Doch nicht nur das: Ein anderer sieht den Eimer Wasser als "adäquates Mittel", sollte die Person trotz "zigfacher Ermahnung" und "etlichen Polizeieinsätzen" immer noch auf einem Privatgelände hausieren. Manche stellen hingegen die Echtheit dieser Nachricht infrage.

Der Schwarzwälder Bote fragte deshalb beim Discounter nach – was ist dran an dieser Geschichte? Pressesprecherin Lina Unterbörsch: "Nach Rücksprache mit unserer Regionalgesellschaft in Donaueschingen bestätigen wir, dass es vor der Filiale in Schwenningen zu einem Streit zwischen einem Mitarbeiter und einem Mann gekommen ist, der bedauerlicherweise eskalierte."

Platzverweis ausgesprochen

Ihren Angaben zufolge sei der Vorfall jedoch nicht ohne Vorgeschichte geschehen. So hatten sich zunächst "mehrfach Kundinnen und Kunden über verbale Belästigungen durch die betroffene Person beschwert", man habe deshalb auch die örtliche Polizei eingeschaltet.

Bereits Tage zuvor habe diese ihren Angaben nach infolge jener Beschwerden einen Platzverweis ausgesprochen. Dem kam der Mann aber offenbar nicht nach. "Die betroffene Person setzte sich jedoch noch am selben Tag und auch in der Folge regelmäßig darüber hinweg", sagt Unterbörsch.

Rechtfertigen möchte man die Aktion damit aber nicht und zeigt sich durchaus reumütig. "Ungeachtet der Vorgeschichte entspricht diese Art der Auseinandersetzung in keiner Weise unserer Vorstellung von einem respektvollen Umgang", betont die Sprecherin gegenüber unserer Zeitung. Man versuche deshalb mit der betroffenen Person Kontakt aufzunehmen, um sich zu entschuldigen.

Die Polizei, die sich nicht näher zu dem Vorfall äußern kann, bestätigt, dass Bettelei durchaus regelmäßig für die Beamten ein Thema sei. Polizeisprecher Dieter Popp stellt jedoch klar: "Betteln an sich ist nicht strafbar." So müsse das "reine Ansprechen" geduldet werden. Anders sei die Sache, wenn "aggressive Bettler" belästigen oder gar handgreiflich werden. "Das fängt bei einer Ordnungswidrigkeit an, kann im Falle von Hausfriedensbruch aber auch zu einer Straftat werden", so Popp weiter. Ein solcher Fall würde eintreten, wenn sich die Person weigert, ein Privatgelände zu verlassen – offenbar wie in diesem Fall.

Wachsam sollte man laut dem Polizeisprecher auf jeden Fall sein, wenn Geldeintreiber Spenden sammeln – aber weder Spendenausweis noch Spendenquittungen vorweisen können. "Da wird oftmals um eine Unterschrift und eine Spende, beispielsweise zum Unterstützen von Blinden, gebeten", erzählt er von einer beliebten Masche.

Solche gewerbsmäßigen Bettler seien oftmals "organisiert" und reisen "aus dem Ostblock" an. Popp: "Man sollte immer für sich selber entscheiden, ob man Geld gibt – und es auch davon abhängig machen, wie der Bettelnde auftritt."