169 Bild- und Videodateien mit kinder- und jugendpornografischem Inhalt auf Handy gefunden.

VS-Villingen - Auf dem Smartphone eines 53-Jährigen fanden sich 169 Bild- und Videodateien mit kinder- und jugendpornografischem Inhalt. Vor dem Villinger Schöffengericht bezeichnete sich der Mann als therapiebedürftig.

Die Darstellungen zeigen den sexuellen Missbrauch von Mädchen, diese mussten mit erwachsenen Männern unter anderem Geschlechtsverkehr vollziehen. Ein Opfer ist gefesselt, die Staatsanwaltschaft spricht von "sehr vielen Dateien mit teils extremen Inhalten". Der 53-Jährige ist wegen des sexuellen Missbrauchs eines Kindes vorbestraft und psychisch stark angeschlagen. Seit einem knappen Jahr befindet er sich in medizinischer Behandlung und in einem Programm für Sexualstraftäter, zu seinem Bewährungshelfer muss er Kontakt halten.

"Ich arbeite das jetzt alles auf und räume die Vorwürfe umfänglich ein", so der Angeklagte, wegen seiner angegriffenen Psyche sei er momentan nicht in der Lage einem Broterwerb nachzugehen. "Ich fühle mich schlecht und lebe momentan noch von Krankengeld", ergänzte der geschiedene Familienvater, zurückliegend hatte er eine relativ lückenlose Erwerbsbiografie. Auf die Bild- und Videodateien stieß die Polizei zufällig im Zuge einer Verkehrskontrolle. Aufgrund des Missbrauchs war der 53-Jährige aktenkundig, die Ordnungshüter forderten das Smartphone und wurden fündig.

Der Angeklagte geht ungewohnt offen mit seinem Problem um und will eines Tages ein Buch aus Sicht eines Täters verfassen, laut Richter Christian Bäumler ist die ihm zuzuordnende Veranlagung extrem schwer zu therapieren. "Es ist eigentlich die schwierigste Therapie überhaupt", konstatiert Bäumler, seinem Gegenüber redete er während der Verhandlung ins Gewissen: "Für diese Fotos und Videos finden Verbrechen statt. Verbrechen einer äußerst scheußlichen Art."

Die Bewährungshilfe sieht ein zumindest schwaches Licht am Horizont, der Mann unternehme etwas gegen seine Veranlagung und sei aktiv. "Er hat aber noch einen langen Weg vor sich", gibt sich der eingebundene Sozialarbeiter überzeugt. Nicht zuletzt wegen seiner Offenheit und Selbstkritik punktete der Angeklagte in Sachen Sozialprognose, dessen Verteidiger unterstrich, dass die Dateien vor Beginn der therapeutischen Behandlung aufs Handy geladen worden seien. "Ich beantrage Bewährung für meinen Mandanten. Er unternimmt etwas gegen seine Krankheit oder Sucht, wie man es auch nennen will."

Bäumler sprach eine zweijährige Haftstrafe aus und verhängte gegen den 53-Jährigen die längstmögliche Bewährungszeit von fünf Jahren. "Fünf Jahre sind lange. Wenn wieder etwas passiert oder Sie auch den geforderten 200 Arbeitsstunden nicht nachkommen, landen Sie im Gefängnis", mahnte er.