Gebührensatz liegt jetzt bei 42 Euro / Entspricht dem Übergangsmodell

Schwarzwald-Baar-Kreis. (ewk). Für den Zeitraum der gerichtlichen Klärung des Kartellrechtsstreits um die Holzvermarktung gibt es für den Landkreis ein Übergangsmodell für die Gebührensatzung zur Holzvermarktung. Gleichzeitig ist das Anlass, die Gebührensatzung des Landkreises neu zu fassen.

Der Kreistagsausschuss für Verwaltung, Wirtschaft und Gesundheit hat die Übernahme der Neufassung der Gebührensatzung samt Gebührenverzeichnis beschlossen. Die bisher geltende Gebührensatzung stammt auf dem Jahr 2001. Die wesentlichen Gebühreneinnahmen kommen aus dem Kreisarchiv und dem Straßenbauamt und belaufen sich auf knapp 3000 Euro jährlich. Die Gebührensätze entsprechen den durchschnittlichen Stundensätzen des gehobenen und höheren Dienstes. Bei Verträgen über die Sondernutzung von Kreisstraßen gilt ein Gebührenstundensatz von 42 Euro Benutzungsgebühren für die Bereiche Abfall und Internatsgebühren sind in besonderen Satzungen geregelt.

In Anpassung an das neue Landesgebührengesetz wird der Begriff "Amtshandlung" durch "öffentliche Leistung" ersetzt. Die Gebühren der Kommunalen Holzverkaufsstelle sind deckungsgleich mit den aktuellen Sätzen der Privatwaldverordnung des Landes über die Übernahme der Wirtschaftsverwaltung im Körperschaftswald. Das entspricht den zwischen dem Land und den Kommunalen Landesverbänden getroffenen Vereinbarungen zum "Übergangsmodell" im Zuge des Kartellrechtsstreits zur Holzvermarktung. Sobald auch der Kreistag die Neufassung beschlossen hat, wird die Gebührensatzung ortsüblich bekannt gemacht und in Kraft treten.