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Rudolf Winker fordert weitergehendes Petitionsrecht / Streit mit Stadträtin

Was macht ein Bürger, der sich von Gemeinderäten nicht ernst genommen fühlt und bei jeder Anfrage auf eine Antwort beharrt? Rudolf Winker macht daraus ein landesweites Politikum und drängt auf eine Änderung der Gemeindeordnung.

Villingen-Schwenningen. Warum gerät ein Doppelstädter so in Rage, dass er alle Hebel in Bewegung setzt, um sich in seinen Rechten als Bürger bestätigt zu fühlen? Auslöser, so Rudolf Winker, Organisator des Bürgerforums, sei eine Anfrage an die Gemeinderatsfraktionen gewesen zum Thema Gewerbenutzung der Gebäude im Stadtbezirk Villingen. Konkret wollte er wissen, wie viele Gewerberäume vorhanden seien. Die SPD habe geantwortet, erläuterte er im Gespräch mit dem Schwarzwälder Boten. Doch die CDU-Fraktionsvorsitzende Renate Breuning habe gereizt reagieert. Und in der Tat: Breuning findet deutliche Worte: "Ihr Schreiben an uns Fraktionsvorsitzende empfinde ich in der Sache nur als peinlich." Um das eigentliche Thema, die Gewerbenutzung, sei es in der Antwort nicht gegangen, eher um die Person Winkers und dessen "Selbstdarstellung im Bürgerforum".

Juristischer Holzweg

Winker richtet das Augenmerk nun lieber auf die politische Seite der Sache. Er wolle der Frage nachgehen, ob Stadträte nicht zwingend Petitionen prüfen müssen. Klärung sollte eine Beschwerde vor dem Verfassungsgerichtshof für das Land Baden-Württemberg bringen. Das Stuttgarter Gericht wies Winkers Klage jedoch als "unzulässig" zurück. Unzulässig deshalb, weil der Doppelstädter schlichtweg den "falschen Weg" eingeschlagen habe, konkretisierte Jens Hoffmann, wissenschaftlicher Mitarbeiter und in der Behörde für Öffentlichkeitsarbeit zuständig. Mit dieser Frage hätte er die Verwaltungsgerichte bemühen müssen. Ganz allgemein und sich eben nicht auf den Winkerschen Fall beziehend, formuliert der Verfassungsgerichtshof: "Das Petitionsrecht verleiht demjenigen, der eine zulässige Petition einreicht, ein Recht darauf, dass die angegangene Stelle die Eingabe nicht nur entgegennimmt, sondern auch sachlich prüft und dem Petenten mindestens die Art der Erledigung sachlich mitteilt."

Auch eine Gemeindeverwaltung und der Gemeinderat seien zuständige Stellen und damit mögliche Adressaten einer Petition, heißt es weiter. Für Winker ist diese Passage ein "großer Teilerfolg" auf dem Weg zu mehr Bürgerrechten auf Gemeindeebene. Nun führte ihn der Weg zum Petitionsausschuss des Landtages. Wann das Prozedere abgeschlossen und das Anliegen im Ausschuss geprüft werde, konnte der Mitarbeiter noch nicht sagen. De facto geht es Winker um eine Ergänzung der Gemeindeordnung und der Landesverfassung um jenen Punkt, der die Petitionsfrage regelt: Denn dort gebe es noch keine "explizite Regelungen für Petitionen". Winker ist einer von rund 1100 Bürgern, die sich an den Petitionsausschuss im Land gewandt haben.

Eigentlich "überflüssig"

"Welche Minimalreaktion seitens des Gemeinderats oder einzelnen Gemeinderäte darf ich als Bürger erwarten?" Während Winker auf eine Antwort aus Stuttgart wartet, reagieren auch die kommunalen "Angesprochenen" auf Anfrage des Schwarzwälder Boten. Für Renate Breuning geht der politische Vorstoß eindeutig zu weit. Die CDU-Fraktionsvorsitzende verweist darauf, dass die meisten Stadträte berufstätig und ehrenamtlich tätig seien. "Ein Recht auf eine Antwort einzufordern, das ist übertrieben." SPD-Stadtrat Edgar Schurr sieht ebenfalls Probleme auf Stadträte zukommen. "Die Gefahr einer Überforderung ist schnell erreicht." Zudem könne auch nicht jeder Stadtrat zu jedem Thema etwas sagen. Ulrike Heggen (Freie Wähler) empfindet den Vorstoß als überflüssig. "Wer anständig fragt, bekommt über uns oder die Fraktion eine Antwort." Wenn das Recht auf Antwort in der Gemeindeordnung stehe, sei das aber auch kein Fehler.

Helga Baur (Grüne) dagegen sieht keinen Sinn hinter dem Vorstoß. Die Antwort eines Stadtrates könne man erwarten, aber nicht verlangen, sieht sie den feinen Unterschied. "Wir sind doch keine Rundumpolitiker."