Immer mehr abgelehnte Asylbewerber klagen vor dem Verwaltungsgericht. Aber nur zirka 24 Prozent der Klagen wurden positiv beschieden. Foto: © Marco2811 – stock.adobe.com

So viele Gerichtsverfahren wie noch nie in Freiburg. 183 Duldungsberechtigte im Kreis.

Schwarzwald-Baar-Kreis - Beim Verwaltungsgericht Freiburg, zuständig für den Regierungsbezirk und somit auch für den Schwarzwald-Baar-Kreis, sind im ersten Halbjahr 2017 so viele Asylverfahren eingegangen wie noch nie.

Insgesamt waren es 4540 Klage- und Eilverfahren. 30 Prozent mehr als 2016. Schon im Jahr 2016 ist die Anzahl der Asylgerichtsverfahren bundesweit gestiegen. Das geht aus einer Erhebung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge hervor. Im Jahr 2016 gab es bereits 70 904 Gerichtsverfahren (2013 waren es noch insgesamt 31 075). Mehrheitlich entschieden die Gerichte nicht zugunsten der Antragssteller, aber immerhin 9299 Asylbewerber erhielten 2016 einen positiven Bescheid, das heißt, sie bekamen Recht. Im ersten Quartal 2017 haben bereits 20 684 Asylbewerber gegen ihren ablehnenden Bescheid geklagt, und 4934 bekamen Recht. Das entspricht einer Quote von 23,9 Prozent. Im Jahr 2015 hatte diese noch bei 4,2 Prozent gelegen, bezogen auf das gesamte Jahr.

Wer abgelehnt wird, muss Land eigentlich sofort verlassen

Wie viele Asylbewerber aus dem Schwarzwald-Baar-Kreis gegen ihren ablehnenden Bescheid geklagt haben, geht weder aus der Statistik des Bundesamtes für Migration noch aus der des Verwaltungsgerichtes Freiburg hervor. Der Schwarzwald-Baar-Kreis versucht, abgelehnte Asylbewerber, die eine Duldung haben, in Arbeit zu vermitteln. Aktuell seien das im Schwarzwald-Baar-Kreis 183 Duldungsberechtigte im Leistungsbezug nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, erklärte Pressesprecherin Heike Frank. Wieviele von ihnen gegen den ablehnenden Bescheid klagen, ist nicht bekannt.

Wer allerdings abgelehnt wird und auch mit der Klage vor dem Verwaltungsgericht keinen Erfolg hat, muss das Land eigentlich sofort verlassen, sagt Richter Klaus Döll.

Wie viele abgelehnte Asylbewerber trotzdem bleiben und irgendwo im Untergrund verschwinden, weiß niemand.

Bleiben darf, wer zum Beispiel eine Ausbildung absolviert. "Grundsätzlich verhält es sich so, dass abgelehnte Asylbewerber, die eine Duldung haben, Ansprüche nach dem Asylbewerberleistungsgesetz für ihren Lebensunterhalt haben", erklärt Heike Frank. Aus diesem Grund versuche der Landkreis, auch diesen Personenkreis bei den Integrationsmaßnahmen in Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit zu berücksichtigen. "Das heißt, dass auch bei abgelehnten Asylbewerbern mit Duldung versucht wird, diese in Arbeit zu vermitteln." Es gelte die zwei mal drei Regelung nach dem Asylpaket II der Bundesregierung, "das heißt, dass ein Asylbewerber mit Duldung für eine dreijährige Ausbildung plus zwei weitere Arbeitsjahre hier bleiben kann, unabhängig von seinem ausländerrechtlichen Status."

2015, so das Bundesamt für Migration, hätten "besonders viele schutzsuchende Menschen Deutschland erreicht und einen Antrag auf Asyl gestellt. Dadurch sei die Zahl der Klagen gegen Asylentscheidungen des BAMF deutlich angestiegen. "2017 wird es sehr viele Entscheidungen geben", erklärt Klaus Döll.

Der Großteil der im ersten Halbjahr klagenden Asylbewerber stamme aus Gambia, gefolgt von Afghanistan, Syrien und dem Irak.

Auch aus Nigeria, Pakistan Eritrea und dem Iran stammen die Kläger. "Das sind überwiegend Länder, in denen die Menschenrechtssituation eine zeitaufwendige Bearbeitung der Asylverfahren erwarten lässt."

Die Anwälte werden nach Erfahrung von Richter Klaus Döll entweder über die Prozesskostenhilfe oder von den Asylbewerbern selbst bezahlt, indem diese monatlich einen Teilbetrag überweisen.

Während die Verfahrensdauer 2016 noch durchschnittlich bei 8,9 Monaten lag, werde es in diesem Jahr aufgrund der vielen Verfahren deutlichm länger dauern, so Döll. Im Jahr 2016 hatten nur 16,3 Prozent der Kläger vor Gericht Erfolg.