Klage: Frohnmaier gegen Claudia Roth

Von Wilfried Strohmeier

Villingen-Schwenningen/Köln. Markus Frohnmaier, der Vorsitzende der AfD-Jugend, warf der Grünen Abgeordneten und Bundestagsvizepräsidentin Claudia Roth aufgrund ihrer Politik in einer Fernsehsendung eine "Mitvergewaltigung" in Köln in der Silvesternacht vor. Dagegen strengte Roth eine Unterlassungsklage beim Landgericht Köln an, die gestern abgewiesen wurde. Die Politikerin will in Berufung gehen. In einem Medieninterview erklärte sie, es gehe ihr darum, "dass Meinungsstreit in gegenseitigem Respekt" geführt werde "und nicht mit Suggestion, Denunziation und Trickserei". Weiterhin sagte sie, dass sie "seit neuestem" auch auf offener Straße "aufs Übelste beschimpft" werde.

Unterdessen hat Markus Frohnmaier seinerseits eine Klage gegen Claudia Roth eingereicht, eine so genannte "Negative Feststellungsklage". Mit dieser soll geklärt werden, ob seine Äußerung innerhalb der Meinungsfreiheit geschah. Frohnmaier zeigte sich gestern guter Dinge, diese Klage zu gewinnen. Im Gespräch wunderte er sich gestern über die Grünen-Politikerin und ihre Dünnhäutigkeit. Denn in diesem Zusammenhang sprach sie von einer "Verrohung der Demokratie".

Frohnmaier kommentierte, Roth haue durchaus auch mal drauf. Und: Sie nahm Anfang Dezember 2015 an einer Demonstration teil, bei der das Plakat "Deutschland, du mieses Stück scheiße" gezeigt wurde, schließlich sei sie nicht irgendeine Politikerin, sondern Bundestagsvizepräsidentin.