Wegen des Vorwurfs von Behandlungsfehlern muss sich ein Facharzt vor Gericht verantworten. (Symbolfoto) Foto: Murat

Vorwurf Behandlungsfehler: Juristische Verfahren gegen Facharzt. Klägerin fordert Gutachten statt Schmerzensgeld.

Villingen-Schwenningen - Kurioser hätte das Bild nicht sein können: Ein dick vermummter Mann mit Sturmhaube und Brille huscht in ein Gerichtszimmer des Amtsgerichts. Die Klägerin wirft ihm Behandlungsfehler vor und fordert ein Schmerzensgeld. Doch eine gütliche Einigung schlägt fehl.

Vor dem Saal des Zivilgerichtszimmers wartet eine Zuschauermenge meist ehemaliger Patienten, die nur eines wissen will: Wie schlägt sich ein Mediziner vor Gericht, dem Behandlungsfehler vorgeworfen werden?

Der beklagte Arzt ging unter neugierigen Blicken den Gang entlang und legt erst im hintersten Winkel seine nicht nur auf den ersten Blick ungewöhnliche Montur ab. Einer der Besucher an diesem Spätvormittag raunt den anderen zu: "Das ist der doch." Der, das ist jener Facharzt, gegen den mittlerweile zwei juristische Verfahren laufen.

Zum einen ermittelt die Staatsanwaltschaft Konstanz gegen den Facharzt wegen angeblicher Behandlungsfehler, wie der Schwarzwälder Bote exklusiv berichtete. Letzter Stand: mehr als 20 Strafanzeigen. Gestern nun trat jene Frau als Zivilklägerin im Gericht auf, die die ganze Sache juristisch ins Rollen gebracht und mittlerweile ein Patienten-Netzwerk aufgebaut hatte.

Noch nie bei Verhandlung erlebt

Trotz des eher Besucher unfreundlichen Termins kam zum Erstaunen des Anwaltes des Arztes "eine ganze Armada von Leuten" in den Gerichtssaal: So etwas, meinte er, habe er noch nie bei einer solchen Verhandlung erlebt. Von Anfang an war klar, dass der Zivilrichter nichts von den anderen Ermittlungen und juristischen Anstrengungen wissen wollte. "Bei dieser Güteverhandlung geht es nur um den einen Fall, was strafrechtlich parallel läuft, spielt heute keine Rolle."

Eigentlich kreiste alles um die zentrale Frage, ob dem Arzt Behandlungs-Diagnosefehler nachzuweisen sind. Vorwürfe, die die Klägerin und ihre Anwältin damit begründeten, dass die vorgenommenen drei operativen Eingriffe nicht nur unnötig, also "medizinisch nicht indiziert" gewesen seien. Die Forderung: ein Schmerzensgeld von 4500 Euro.

Diese Forderung und die entsprechenden Vorwürfe wollte die Gegenseite so nicht akzeptieren. Sie stellte nicht nur die Ernsthaftigkeit der psychischen Folgen in Frage: "Immerhin sei die Patientin ja zu drei OPs in die Praxis gekommen."

Vollumfänglich bestritt der Anwalt des Arztes die Vorwürfe: Im medizinischen Sinne sei alles bestens gelaufen. Immerhin erklärte sich aber nach kurzer Beratung zwischen Arzt und Anwalt diese Seite zur Zahlung eines, wenn auch reduzierten Schmerzensgeldes, bereit. Auch der Richter empfand eine Summe von 2000 Euro angemessen in diesem Fall.

Tübinger Gutachter kommt nun ins Spiel

Doch aus diesem Vorschlag zur Güte wurde nichts. Die Klägerin fordert ein ärztliches Gutachten. Nun wird sich ein Gutachter der Uniklinik Tübingen mit den brisanten medizinischen Fragen beschäftigen. Zurück auf Los also hieß es am Ende einer kurzen, aber knackigen Verhandlung.