Ein alltägliches Bild am Fußgängerüberweg in der Straßburger Straße in Marbach: Stephan Niggemeier will mit Hündin Duna die Straße überqueren – doch viele Autofahrer halten, wie hier auf dem Bild, einfach nicht an. Foto: Eich

Anwohner beklagt Rücksichtslosigkeit am Fußgängerüberweg. Polizei und Stadt sieht keine Probleme.

VS-Marbach - Rücksichtslos und unverantwortlich sieht Stephan Niggemeier das Verhalten der Autofahrer am Fußgängerüberweg in der Straßburger Straße in Marbach. Viele Verkehrsteilnehmer kümmern sich nicht um wartende Passanten, in einem Fall half nur ein rettender Sprung.

Es ist gegen 18 Uhr, als Niggemeier mit seiner Hündin Duna an den Fußgängerüberweg in der Straßburger Straße Ecke Rutentalstraße in Marbach heran tritt, um ihn zu überqueren. Er wartet am Straßenrand und signalisiert damit seine Absicht, auf die andere Seite zu gelangen. Der Überweg ist deutlich mit vier Verkehrszeichen gekennzeichnet, gut beleuchtet und bestens einsehbar. Doch: Mit hoher Geschwindigkeit rauschen viele Autos einfach an den beiden vorbei, erst später hält einer der Fahrer.

Für den 30-Jährigen ist das schon nichts Besonderes mehr. Er geht tagtäglich morgens und abends mit der Hündin spazieren und erlebte innerhalb der vergangenen Wochen immer deutlicher, dass die Autofahrer keinerlei Rücksicht nehmen. "Als wenn es hier keinen Zebrastreifen gäbe", erzählt Niggemeier fassungslos.

Fassungslos vor allem deshalb, weil er schon selbst fast überfahren wurde. "Ich hatte am Fußgängerweg gewartet, wollte dann rüber – und konnte mich im letzten Augenblick nur durch einen Sprung zurück vor einem heraneilenden Autofahrer retten", berichtet er und ergänzt: "Bei Duna waren es sogar nur wenige Zentimeter." Zeugen hielten daraufhin sofort an, und fragten, ob alles in Ordnung sei. Den Vorfall hat er sofort zur Anzeige gebracht, außerdem zwei weitere Vergehen. Die Strafanzeige bei der Polizei wegen Gefährdung im Straßenverkehr hat zumindest eine Beobachtung der Situation bewirkt. "Wir haben von der Gemeinde einen Überwachungsauftrag erhalten, konnten bisher jedoch nichts Auffälliges feststellen", so Polizeisprecher Michael Aschenbrenner auf Anfrage. Wobei er ergänzt: "Wir können natürlich nicht ständig kontrollieren."

Nicolas Lutterbach. Pressesprecher der Stadt, bestätigt die Anzeigen Niggemeiers und deren Meldung an die Polizei. Ihm liegen jedoch keine weiteren Beschwerden vor, auch gebe es in der Straßburger Straße keine Probleme mit Rasern. "Im Vergleich mit anderen ähnlichen Straßen in Villingen-Schwenningen befindet sie sich bezüglich der festgestellten Geschwindigkeitsverstöße auf durchschnittlichem Niveau", so Lutterbach. Bei den bisherigen Geschwindigkeitsmessungen sei die Verstoßquote bei 2,46 Prozent und daher laut seinen Angaben "im normalen Bereich" gelegen.

Niggemeier sieht das anders. Schon allein durch die Lage des Fußgängerüberwegs am Ortsausgang wäre es an der Tagesordnung, dass einige Verkehrsteilnehmer frühzeitig beschleunigen. Doch ihm geht es gar nicht so sehr um die Raserei oder um harte Strafen für die rücksichtslosen Fahrer. Er appelliert viel mehr an deren Vernunft. "Es reicht mir, wenn sie auf ihr Fehlverhalten aufmerksam gemacht werden." Nicht ohne Grund. Denn sogar Kinder aus der Nachbarschaft haben es morgens schwer, den Zebrastreifen zu überqueren. "Ich verstehe es ja, wenn es die Leute morgens eilig zur Arbeit haben oder abends schnell nach Hause wollen, aber wenn etwas passiert, dann ist niemandem geholfen," steht Niggemeier mit seiner Meinung sicherlich nicht alleine da.

Info: Gefährdung

Die Straßenverkehrsordnung (Paragraf 26, Absatz 1) regelt das Verhalten am Fußgängerüberwegen wie folgt: "An Fußgängerüberwegen haben Fahrzeuge [...] den zu Fuß Gehenden [...], welche den Überweg erkennbar benutzen wollen, das Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen. Dann dürfen sie nur mit mäßiger Geschwindigkeit heranfahren; wenn nötig, müssen sie warten."

Werden Fußgänger beim Überqueren gefährdet, greift hier Paragraf 315c, Absatz 1 des Strafgesetzbuches: "Wer im Straßenverkehr grob verkehrswidrig und rücksichtslos an Fußgängerüberwegen falsch fährt, und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen [...] gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft." Fahrlässigkeit wird laut Dieter Popp mit einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren oder einer Geldbuße bestraft. "Wenn ich an einen Fußgängerüberweg heranfahre, muss ich damit rechnen, dass jemand rüber möchte – wenn er diesen mit hohem Tempo passiert, handelt er fahrlässig", so Popp.
Ein alltägliches Bild am Fußgängerüberweg in der Straßburger Straße in Marbach: Stephan Niggemeier will mit Hündin Duna die Straße überqueren – doch viele Autofahrer halten, wie hier auf dem Bild, einfach nicht an. Foto: Eich