Eine App fürs Smartphone soll bald den Weg durch die Doppelstadt weisen. Foto: Archiv

Für Abgabe von Angeboten ist Abo fällig. App fürs Smartphone soll bald Weg durch Doppelstadt weisen.

Villingen-Schwenningen - Eine Diskussion um die Gerechtigkeit der gängigen Ausschreibungspraxis hat die Stadt-App für Villingen-Schwenningen ausgelöst: Die Firma Bauknecht Softfolio wollte ihr Angebot einreichen. Das kann sie aber nur, wenn sie ein Jahresabonnement mit dem Staatsanzeiger Baden-Württemberg abschließt, um Zugang zu den elektronischen Unterlagen zu erhalten.

Gunther Dreher, CDU, brachte den Fall in der Gemeinderatssitzung auf den Tisch, den Ulrich Bauknecht, Mitglied der Geschäftsleitung des Schramberger Unternehmens, in einem Brief an die Stadtverwaltung und die Fraktionsvorsitzenden geschildert hatte. Denn Dreher sieht durch dieses Verfahren eindeutig Nachteile für Unternehmen, die sich nur hin und wieder für spezielle Aufgaben bewerben möchten.

99 Prozent der über den Staatsanzeiger im Portal Vergabe24 aufgelisteten Ausschreibungen seien für die Baubranche, erklärt Bauknecht. Für einen Betrieb aus dem Softwarebereich lohne es sich also gar nicht, einen Vertrag abzuschließen, um die Formulare online ausfüllen zu können. Das Land arbeite bereits erfolgreich mit der eVergabe, heißt es in einer E-Mail des Staatsanzeigers an die Firma. "Auch in 2015 werden immer mehr Kommunen auf die eVergabe umstellen beziehungsweise schon umgestellt haben und Ihnen dann die elektronische Angebotsabgabe ermöglichen." Ein Jahresabonnement für Baden-Württemberg hatte die Gesellschaft für 315 Euro angeboten, deutschlandweit kostet der Zugang 870 Euro. Und wer nicht rechtzeitig kündige, müsse weitere zwölf Monate zahlen, erklärt Bauknecht das Prozedere. Er wäre bereit, für die Anforderung der Unterlagen wie bisher eine Gebühr zu bezahlen – aber kein Abo.

"Da sind wir jetzt in der Bredouille, wir haben eine kostengünstige Lösung und würden sie gerne vorstellen, aber wir können nicht am Verfahren teilnehmen", schildert der Unternehmer die Situation. Das Konzept für eine Stadt-App hat er an sein Schreiben angehängt. Wohl ohne Chancen auf Erfolg.

Auf die Gebühr habe die Stadt keinerlei Einfluss, erklärt der städtische Pressesprecher Nicolas Lutterbach. Das sei das Geschäftsmodell des Staatsanzeigers. Aufgrund dieser Praxis, die mehrere Firmen so akzeptiert hätten, bestehe kein Grund, die Rechtmäßigkeit anzuzweifeln. "Die Ausschreibungsverfahren der Stadt werden nach den gesetzlich vorgegebenen Bestimmungen durchgeführt und über die Vergabestelle der Stadt abgewickelt. Der Staatsanzeiger ist das rechtlich vorgeschriebene Medium."