In Tübingen müssen sich vier Männer wegen einer Gruppenvergewaltigung vor Gericht verantworten. (Symbolfoto) Foto: dpa

Die Staatsanwaltschaft hat gegen vier Männer Anklage erhoben, die eine 24-Jährige von einer Party in einer Tübinger Sporthalle gelockt und die Frau anschließend vergewaltigt haben sollen.

Tübingen - Vier Männer sollen eine 24-Jährige in Tübingen von einer Party gelockt und vergewaltigt haben. Die Staatsanwaltschaft hat nun Anklage gegen die Beschuldigten erhoben, wie die Behörde am Dienstag mitteilte. Der Vorwurf: gemeinschaftliche Vergewaltigung. Seit April sitzen die Männer im Alter von 19 bis 23 Jahren in Untersuchungshaft. Bei Vernehmungen machten sie widersprüchliche Angaben. An einen ähnlichen Fall können sich die Behörden in der Region nicht erinnern.

Zwei Beschuldigten wirft die Anklagebehörde vor, die sichtlich betrunkene Frau am 28. März bei der Party in einer Turnhalle auf das benachbarte Grundstück einer Realschule gelockt zu haben. Dort soll die Gruppe über ihr Opfer hergefallen sein. Nach der Tat lief die 24-Jährige orientierungslos umher. Zwei Frauen fanden sie und brachten sie zum Sicherheitspersonal der Party. Sie kam in ein Krankenhaus.

Nach aufwendigen Ermittlungen nahmen Beamte die mutmaßlichen Vergewaltiger rund vier Wochen nach der Tat fest. Am Tatort gesicherte genetische Spuren hatten die Fahnder letztlich zu einem der nun Angeklagten geführt - einem 20-Jährigen aus Dußlingen bei Tübingen. Seine DNA-Merkmale waren wegen früherer Straftaten registriert. Jedoch sei keiner der Beschuldigten wegen Sexualdelikten polizeibekannt, sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft.

Die Tatverdächtigen sagten Ermittlern laut Staatsanwaltschaft entweder, die Frau sei mit dem Sex einverstanden gewesen, oder sie bestritten die Tat gänzlich. Ermittlungen gegen drei weitere Tatverdächtige wurde eingestellt, weil man ihnen keine Beteiligung an der Vergewaltigung nachweisen konnte.

Weil drei der Angeklagten zur Tatzeit nicht volljährig waren, erfolgte die Anklageerhebung nach Angaben der Staatsanwaltschaft vor der Großen Jugendkammer des Tübinger Landgerichts. Ein Termin für den Prozessauftakt steht noch nicht fest. Ob Jugendstrafrecht zur Anwendung kommt, werde in der Verhandlung entschieden. Bei einer Verurteilung als Erwachsene sieht das Gesetz Haftstrafen von bis zu 15 Jahren vor.