Gleich sieben internationale Investmentfirmen fordern zusammen fast zwei Milliarden Euro Schadenersatz von der Porsche-Holding PSE. Am Dienstag ist das Verfahren am Landgericht Hannover gestartet. Foto: dpa

Es ist das bisher größte Schadenersatzverfahren in Deutschland. Vor rund sechs Jahren griff die Porsche-Holding PSE nach der Macht bei VW - und scheiterte. Anleger mussten hohe Verluste verschmerzen. Am Dienstag startete die Verhandlung.

Hannover - Im Gerichtsmarathon um den Übernahmekampf zwischen Porsche und VW muss die Klägerseite in dem größten Schadenersatzverfahren hierzulande nachbessern. Zum Auftakt des Verfahrens um fast zwei Milliarden Euro am Dienstag im Landgericht Hannover mahnte der Vorsitzende Richter Heinrich-Ullrich Kleybolte Präzisierungen der gewünschten Zeugenliste der klagenden Investmentfonds an.

„Es stellt sich hier die Frage, ob das Benennungen ins Blaue hinein sind“, sagte der Vorsitzende der 18. Zivilkammer. In Hannover geht es um den rund sechs Jahre zurückliegenden Griff nach der Macht bei Volkswagen, an dem die Porsche-Holding PSE am Ende scheiterte. Damals gab es heftige Börsenturbulenzen um VW-Aktien. Seither hat es die PSE mit klagenden Anlegern zu tun, die schwere Mängel in der damaligen Informationspolitik sehen. Mit fast zwei Milliarden Euro verhandeln die Kartellrechtsexperten in Hannover das in der Summe hierzulande größte Schadenersatzverfahren der Prozesslawine. Parallel laufen in Braunschweig eine kaum geringere und weitere kleinere Zivilklagen.

Die Kläger um Anlegeranwalt Josef Broich hatten Dutzende Personen benannt, die sie in Hannover gerne im Zeugenstand hätten. Darunter sind der damalige Vorstand und Aufsichtsrat der PSE, aber auch Banker und Finanzberater. Mit der Liste hat die Kammer aber ein „Plausibilitätsproblem“. Das verdeutlichte Richter Kleybolte mit dem Beispiel einer Sachbeschädigung an einem Auto. „Da kann man dann auch hinterher das Telefonbuch einscannen und sagen: „Einer wird schon als Zeuge dabei gewesen sein““, sagte der Jurist. Klägervertreter Broich gelobte Nachbesserung. Man werde die Liste konkretisieren und die Zusammenhänge mit möglichen Aspekten der Klage genauer verdeutlichen.

Für Kleybolte ist das ein zentraler Aspekt des Verfahrens. „Wenn wir davon überzeugt sind, dass das ein Vortrag ins Blaue hinein ist, dann werden wir das abweisen. Wenn nicht, werden wir die Zeugen hören“, sagte er und legte zur Vorsorge schon einmal Termine für April fest.

Zunächst allerdings geht es um eine ganz andere Frage: Die klagenden Investmentfonds forderten eine Aussetzung. Der zivilrechtliche Fall mit dem Aktenzeichen 18 O 159/13 benötige die Pause, um Erkenntnisse aus dem parallel in Stuttgart laufenden strafrechtlichen Verfahren gegen frühere Porsche-Manager abzuwarten. „In der Gesamtschau ergibt sich schon die Notwendigkeit, hier auszusetzen“, sagte Broich. Er vertritt sieben Investmentfonds, die behaupten, zusammen fast zwei Milliarden Euro wegen Informationsmängeln der PSE verloren zu haben. Dabei ging es in der Regel um riskante Wetten auf Aktienkurse.

In Stuttgart müssen demnächst Ex-Porsche-Chef Wendelin Wiedeking und sein damaliger Finanzvorstand Holger Härter wegen Marktmanipulation vor die Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts. Das Hauptverfahren ist schon zugelassen, hat aber noch keine Termine. Die Kläger in dem zivilrechtlichen Verfahren in Hannover erhoffen sich nun Munition aus der strafrechtlichen Verhandlung gegen die Ex-Manager in Stuttgart. Der Anwalt der beklagten Porsche-Dachgesellschaft PSE, Markus Meier, sieht dagegen keinen Anlass für eine Verzögerung. Für den geforderten Aufschub wegen des Strafrechtsverfahrens sieht Kleybolte eher geringe Chancen, wie er durchblicken ließ. „Es gibt eine gewisse Tendenz, den Aussetzungsantrag zurückzuweisen“, sagte er am Dienstag. „Es ist aber noch nicht das letzte Wort gesprochen.“

Am 25. November soll die Entscheidung zum Aussetzungsantrag fallen. Sollte der scheitern, könnte es in der Sache vorangehen. Die Kläger werfen der PSE im Kern vor, die Finanzwelt mit mangelhaften Mitteilungen über eine Art verdeckte Beschlusslage zum Einstieg bei VW hinweggetäuscht zu haben. Neben dem Vorwurf einer Täuschung geht es dabei auch um den Missbrauch von Macht am Aktien- und Finanzmarkt.