30er-Zonen sollen ausgeweitet werden. Foto: dpa

Kommunen sollen es bei der Einrichtung von Tempo-30-Zonen leichter haben. Das haben die Verkehrminister beschlossen. Baden-Württembergs Ressortchef Hermann verteidigt die Entscheidung.

Rostock - Mit der Einigung auf mehr Tempo-30-Zonen an innerstädtischen Hauptstraßen im Bereich von Kitas, Schulen und Altenheimen ist die Konferenz der Verkehrsminister in Rostock zu Ende gegangen. „Wir sind damit bei der Verkehrssicherheit in einem entscheidenden Punkt weitergekommen“, sagte Baden-Württembergs Ressortleiter Winfried Hermann (Grüne) am Freitag. „An diesen Stellen passieren die meisten Unfälle, da gibt es die meisten Toten.“ Viele Eltern und auch viele Kommunalpolitiker würden nun sehr erleichtert sein. Er betonte, dass die Umsetzung noch ganz am Anfang stehe.

Zuvor hatte Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) Entgegenkommen signalisiert und den Abbau bürokratischer Hürden für zusätzliche Tempolimits bis zum Jahresende angekündigt. Die Einigung solle so schnell wie möglich in die Straßenverkehrsordnung eingearbeitet werden, sagte Staatssekretär Rainer Bomba.

"Auch auf eine abstrakte Gefahr reagieren"

Mecklenburg-Vorpommerns Verkehrsminister Christian Pegel (SPD) erklärte, es habe bisher die Möglichkeit zur Temporeduzierung nur dann gegeben, wenn eine konkrete Gefahr oder ein Unfallschwerpunkt vorlag. „Nun können wir auch auf eine abstrakte Gefahr reagieren“, sagte Pegel. Noch sei unklar, wie viele Straßen bundesweit betroffen sein könnten. Dies müsste eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe klären.

Die Einführung werde aber an die Einschätzung der örtlichen Verkehrsbehörden geknüpft bleiben, sagte Pegel. Es handle sich um eine Kann-Vereinbarung. Ein „Muss“ daraus zu machen, wäre schwer, weil es viele Parameter gebe, die hineinspielen. So werde an manchen Straßen abzuwägen sein, ob die Behinderungen für den Durchgangsverkehr unvertretbar hoch sind, sagte Pegel. Die Einigung sei auch deshalb gelungen, weil den Kommunen nichts vorgeschrieben werde, sagte Hermann. Die Regelung gelte auch für den Lärmschutz. Heute könne eine Temporeduzierung nur dann eingeführt werden, wenn der Nachweis gelinge, dass die Grenzwerte wesentlich überschritten werden. Hermann sieht bei Kommunen großes Interesse, mehr Tempo-30-Zonen einzurichten.

Während Kinderschutz-, Umwelt- und Radfahrer-Verbände ein generelles Tempolimit von 30 Stundenkilometern innerorts forderten, sprachen sich ADAC und der Deutsche Städte- und Gemeindebund dagegen aus. Tempo 30 in geschlossenen Ortschaften als Regelfall einzuführen, sei „eine unnötige Gängelung der Bürgerinnen und Bürger“ und verursache überflüssige Kontrollbürokratie, sagte Städtebund-Geschäftsführer Gerd Landsberg der „Passauer Neuen Presse“.

Nach Erhebungen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung kam es im Jahr 2013 bundesweit zu knapp 53.000 Schulwegunfällen. Bei jedem vierten dieser Unfälle waren Kraftfahrzeuge beteiligt.