Die fundamentalistische Freikirche "Deutsche Spätregenmission" muss Rentenbeiträge für ein ehemaliges Mitglied nachzahlen. Das hat das Sozialgericht Heilbronn entschieden. (Symbolbild) Foto: dpa

Das Sozialgericht Heilbronn hat entschieden, dass die fundamentalistische Freikirche "Deutsche Spätregenmission" Rentenbeiträge für ein ehemaliges Mitglied nachzahlen muss. Das Urteil könnte richtungsweisend für weitere Fälle sein.

Heilbronn - Die Glaubensgemeinschaft „Deutsche Spätregenmission“ muss Rentenbeiträge für ein ehemaliges Mitglied nachzahlen. Das entschied das Sozialgericht Heilbronn am Dienstag in einem Musterprozess. Die fundamentalistische Freikirche mit geistlicher Europazentrale in Beilstein (Kreis Heilbronn) hatte gegen die Forderungen der Deutschen Rentenversicherung geklagt. Das Gericht wies die Klage ab (Az.: S 15 R 3254/13).

Das Urteil könnte richtungsweisend für weitere Fälle sein, bei denen sich die streng gläubige Gemeinschaft gegen Nachzahlungsforderungen der Rentenversicherung für andere ehemalige Mitglieder wehrt. Nach Gerichtsangaben ruhten diese Fälle, die zurzeit im Widerspruchsverfahren sind, bis zum Urteil im nun entschiedenen Prozess. Insgesamt geht die spendenfinanzierte Glaubensgemeinschaft von Forderungen im höheren sechsstelligen Bereich aus.

Verhandelt worden war in dem Verfahren der Fall einer 64-Jährigen, die von 1965 bis 1979 Mitglied in der Glaubensgemeinschaft gewesen war und hier auch Tätigkeiten zum Gemeinwohl verrichtet hatte. Das Gericht erklärte unter anderem, dass etwa auch Nonnen nach dem Ausscheiden aus einem Kloster Anspruch auf Rentenbeiträge hätten.

Die Spätregenmission hat sich seit 1927 von Südafrika aus weltweit ausgebreitet. Die Frauen, die der Gemeinschaft angehören, erkennt man an hellblauen, wadenlangen Kleidern und hellblauen Hütchen. Die Männer tragen normale Alltagskleidung. Die Bibel wird als schriftliche Offenbarung Gottes und als einzige, irrtumslose Autorität in allen Lebens- und Moralfragen verstanden.