
Stuttgart - Seit sechs Monaten hat Daimler einen neuen Betriebsrat. Nun hat das Arbeitgericht die Wahl in der Stuttgarter Zentrale überraschend für unwirksam erklärt. Das könnte auch Auswirkungen auf das Hirarchie-System des Autoherstellers haben.
Die Management-Ebenen des Konzerns beschäftigen die Justiz nicht zum ersten Mal. Daimler teilt seine Führungskräfte in die Ebenen eins bis drei ein, Erstere sind Werkleiter, Letztere mit Abteilungsleitern vergleichbar. 2006 und 2007 erstritten zwölf gekündigte Manager der zweiten und dritten Ebene vor Gericht, dass sie im Sinne des Gesetzes keine Führungskräfte sind, weil ihnen Entscheidungsbefugnisse fehlen. Damals musste Daimler die Entlassungen zurücknehmen, da für tarifliche Mitarbeiter Kündigungsschutz bestand.
Die Betriebsratswahlen im Frühjahr 2010 haben die Debatte um die Eingruppierung ins Management neu aufgerollt. Weil die Hierarchieebenen zwei und drei nicht auf den Wählerlisten erfasst wurden, wollte die Christliche Gewerkschaft Metall die Wahl in der Zentrale verhindern. Von den dortigen 12 000 Beschäftigten gehören rund 860 den leitenden Führungskräften an.
Erst nach stundenlanger Verhandlung gab das Landesarbeitsgericht in der Nacht vor der Wahl schließlich grünes Licht dafür - und hob damit einen anderslautenden Beschluss der ersten Instanz auf. Im Anschluss haben vier Arbeitnehmer das Ergebnis wegen Fehlern im Verfahren angefochten. Der Stuttgarter Arbeitsrichter Harald Oesterle erklärte die Wahlen am Freitag vor Dutzenden Zuhörern für unwirksam. Aus Sicht des Gerichts hätten auch Angestellte auf den Listen erfasst werden müssen, die Daimler zu seinen leitenden Angestellten zählt. Wer im Sinne des Gesetzes Führungskraft sei und wer nicht, habe der Wahlvorstand nicht hinreichend überprüft, sagte Oesterle unserer Zeitung. "Wenn mehr gewählt hätten, hätte sich das Ergebnis verändern können."
Erwartet wird, dass der Betriebsrat der Zentrale gegen das Urteil Beschwerde einlegt. Entschieden wird darüber nächste Woche. Der Vorsitzende des Gremiums, Jörg Spies, zeigte sich auf Anfrage zuversichtlich, dass das Landesarbeitsgericht Neuwahlen noch verhindern könne.
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