Kommunales: Sommerberg II bisher noch Sondergebiet / Zahlreiche Aspekte müssen berücksichtigt werden

Unterkirnach. Die Gemeinde Unterkirnach hat dringend Bedarf an Wohnbauplätzen, da im Baugebiet Marbental II realistisch gesehen nur noch ein Grundstück zu verkaufen ist.

Die zwei weiteren noch freien Bauplätze sind sehr steil und schattig und werden nach Einschätzung von Bürgermeister Andreas Braun keine Käufer finden. Um in Unterkirnach auch künftig Wohnbauplätze anbieten zu können, schlug Braun in der Sitzung am Dienstag vor, den Bebauungsplan "Sommerberg II" und das bisher als "Sondergebiet Ferienhausgebiet" ausgewiesene gemeindeeigene Grundstück teilweise in "Wohngebiet allgemein" zu ändern. Die Gemeinderäte ermächtigten die Verwaltung, falls erforderlich, das entsprechende Verfahren für die Änderung des Bebauungsplanes "Sommerberg II" im gemeinsamen Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Villingen-Schwenningen einzubringen.

Es gab immer wieder Versuche, dieses Gebiet, früher "Wurstbauernwald" genannt, für Ferienhäuser, Chalets oder auch für ein Hotel zu nutzen. Schon Altbürgermeister Siegfried Baumann hatte in den 1990er Jahren große Schwierigkeiten, einen Kahlhieb durchzusetzen, erklärt er auf Anfrage. Auf dem damaligen Wurstbauernwald habe die Hapimag-Gesellschaft ein Sporthotel bauen wollen, so Baumann. Dann habe es einen Wechsel in der Führung des Hapimag gegeben und der neue Mann habe Abstand von dem Sporthotel genommen.

Baumanns Nachfolger, Altbürgermeister Gerold Löffler, hatte einen neuen Versuch unternommen, um einen Investor für eventuelle Ferienhäuser auf dem Gelände zu finden. Das Grundstück wurde noch einmal abgeholzt, um es erschließen zu können und wurde, jetzt im Bebauungsplan "Sommerberg II" als "Sondergebiet Ferienhausgebiet" ausgewiesen.

Auch der Versuch von Bürgermeister Andreas Braun, einen Investor für Ferienhäuser oder Chalets zu finden, scheiterte an zu hohen Kosten und zu wenig Interesse, sodass jetzt die Möglichkeit, das gemeindeeigene Grundstück in ein Wohngebiet zu ändern, im Vordergrund steht.

Henner Lamm vom Büro Kommunalplan GmbH aus Tuttlingen erläuterte in der Sitzung das erforderliche Verfahren. Der Sommerberg II, der noch als Sondergebiet ausgewiesen sei, könne nicht einfach in ein Wohngebiet geändert werden, erklärte er. Die Gemeinde müsse beweisen, dass sie einen Bedarf an einem Wohngebiet aufgrund der Einwohnerentwicklung habe, so Lamm. Diese Hürde müssten auch andere Gemeinden überwinden. Eine Aufgabenstellung sei, grundsätzlich zu klären, ob dieses Grundstück in ein Wohngebiet geändert werden könne. Es müsse auch geprüft werden, ob eine Änderung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Villingen-Schwenningen erforderlich sei, fuhr er fort.

Wald ist auch betroffen

Bei einem vereinfachten Verfahren müsse die Möglichkeit mit dem Baurechtsamt geprüft werden und, ob hier geschützte Arten leben. Der Wald sei ebenfalls betroffen, da hier Abstand gehalten werden müsse, betonte Lamm. Wenn die Gemeinde das wolle, müsse sie den Antrag stellten. In einem Parallelverfahren könne die Änderung des Bebauungsplanes beantragt werden. Dieses Verfahren laufe schneller als ein Flächennutzungsplanänderungsverfahren.

Michael Klafki hielt den Vorschlag, ein Wohngebiet auszuweisen, für gut, die Gemeinde benötige neue Einwohner. Birgit Kodet hielt die Idee für interessant, auch wenn sich die Fläche zur Zeit optisch nicht ansprechend zeige. Luitgard Straub vertrat die Ansicht, die Gemeinde benötige diese Fläche nicht für den Tourismus, da habe sie genügend andere Möglichkeiten. Auf ihre Frage, wie viele Bauplätze hier entstehen könnten, winkte Braun ab. Dafür sei es noch viel zu früh, man wisse auch noch nichts über die Größe der Bauplätze.