In Unterkirnach sind Plätze im Kindergarten gefragt. Den Rechtsanspruch kann die Gemeinde nicht erfüllen. Foto: © pressmaster/Fotolia.com

Erzieherinnen nur schwer zu finden. Weitere Erhöhung der Beiträge um drei Prozent.

Unterkirnach - In der öffentlichen Sitzung des Unterkirnacher Gemeinderats am Dienstag waren die Fortschreibung der Bedarfsplanung für den Kindergarten St. Elisabeth sowie die Anpassung der Elternbeiträge im Kindergarten das Thema, das auch die Elternbeiräte interessierte, die der Sitzung beiwohnten.

Bürgermeister Andreas Braun erklärte, das vergangene dreiviertel Jahr sei geprägt gewesen von Herausforderungen, da eine Stelle nicht besetzt gewesen war. "Wir hatten Zuwachs, der nicht vorhersehbar war, dementsprechenden hatte die Kindergartenleiterin Maria Wahl mehr als genug zu tun, um den Betrieb am Laufen zu halten", so Braun. Auf Dauer sei dies kein Zustand, die Entwicklung des Kindergartens sei zwar gut, man benötige jedoch auch genügend Personal, und das sei nicht so einfach, denn Erzieherinnen seien zur Zeit rar, betonte er.

Die Zahl pro Jahrgang in Unterkirnach betrug 34 Jungen und Mädchen im Jahr 2016, im Jahr 2015 waren es 20 Kinder, so Braun. Für das kommende Kindergartenjahr 2017/2018 bestehe ein Bedarf an 123 Plätzen, für das Kindergartenjahr 2018/2019 werde ein Bedarf von 98 Plätzen ermittelt, fuhr er fort.

Für das kommende Kindergartenjahr 2017/2018 wird ein Bedarf von 20 Krippenplätzen ermittelt, so Braun. Bezüglich der Tagespflege erklärte er, dass es zum Stichtag 1. März 2017 keine Tagespflegepersonen mit Betreuungsangebot in Unterkirnach gebe, man stehe jedoch in Kontakt mit dem Verein Tageskinder-Pflege-Service (TaPS) aus Villingen-Schwenningen.

Aufgrund der dargestellten Zahlen werde deutlich, dass der Kindergarten momentan im U 3-Bereich wie auch im Ü  3-Bereich voll belegt ist und somit ein Rechtsanspruch für Kinder ab einen Jahr beziehungsweise für Drei- bis Sechsjährige nicht gewährleistet werden kann. Im Sommer werden 18 Schulanfänger den Kindergarten verlassen, so dass für Neuanmeldungen wieder Plätze frei werden, 13 Voranmeldungen für 2017/2018 würden bereits vorliegen, gab er bekannt.

Die jährliche Berechnung der Elternbeiträge erfolgt auf der Grundlage der Empfehlung der Kirchen und des Gemeinde-/Städtetages Baden-Württemberg, erklärte Braun. Der Beitrag für die Ganztagesbetreuung für Drei- bis Sechsjährige orientiere sich an der Empfehlung für Beiträge in Krippen. Für die Ganztagesbetreuung in der Krippengruppe wird ein 25-prozentiger Aufschlag zur Empfehlung für den Beitragssatz für Kinderkrippen erhoben.

In einer Sitzung hatte das Kuratorium festgelegt, dass es eine Ermäßigung der Beiträge für Mitglieder des Gemeindehilfevereins zum Kindergartenjahr 2017/2018 nicht mehr gibt und so ein einheitliches Gebührensystem gilt. Aufgrund der Änderungen im Tarifvertrag des Sozial- und Erziehungsdienste sei wegen des höheren Personalaufwands für 2017/2018 eine sechs- bis achtprozentigen Erhöhung der Beiträge erforderlich. Im Kindergartenjahr 2016/2017 wurden die Beiträge bereits in einer Zwischenstufe um fünf Prozent erhöht, somit erfolge für 2017/2018 nochmals eine Erhöhung um drei Prozent.

Der Gemeinderat stimmte der Anpassung der Kindergartenbeiträge zu.