Wenn sich die Türen des Feuerwehrhauses zu Fehlalarmen öffnen, drohen den Urhebern höhere Kosten. Foto: Schlenker

Entschädigung für Retter wird erhöht. Bei Bränden bleibt Einsatz kostenlos. Bei Fehlalarmen wird zur Kasse gebeten.

Unterkirnach - Im Gemeinderat zollte Bürgermeister Andreas Braun der Feuerwehr großes Lob. Er empfahl, die Entschädigung für die Retter zu erhöhen. Der Rat folgte. Wer die Feuerwehr ohne Not ruft, muss mehr bezahlen.

Feuerwehrkommandant Klaus Beha und sein Stellvertreter Thomas Weißer weilten als Zuhörer in der Sitzung. Gemeindeoberhaupt Braun steht ihnen von Amts wegen vor. "Sie haben in den Vorgesprächen zur Satzungsänderung über die Entschädigung der in der Gemeindefeuerwehr ehrenamtlich Tätigen die Freiwilligkeit Ihrer Einsätze betont und nicht auf eine Erhöhung gepocht", hob er hervor. Trotzdem empfahl der Bürgermeister die Anpassung der Entschädigung als ein Zeichen der Wertschätzung. Dies sei seit 14 Jahren nicht mehr erfolgt.

Die zur Diskussion stehenden Aufwandsentschädigungen von beispielsweise neun Euro pro Stunde oder die eingeführte Jahresentschädigung von 250 Euro für den stellvertretenden Kommandanten waren nicht dazu angetan, bei den Ratsmitgliedern Widerspruch auszulösen. Luitgard Straub meinte, es gebe in Vereinen ehrenamtliche Arbeit ohne Aufwandsentschädigung. Der sicherheitsrelevante Dienst der Feuerwehr sei aber anders zu bewerten. Bernhard Kuberczyk bewertete die Anpassung als nachvollziehbar. Sie wurde einstimmig beschlossen.

Wer einen Fehlalarm auslöst oder einen Schaden grob fahrlässig oder gar vorsätzlich verursacht, wird ab sofort stärker zur Kasse gebeten. Der Gemeinderat stimmte der Anpassung des neun Jahre alten Kostenverzeichnisses ohne Gegenstimme zu. Der Einsatz eines Feuerwehrmanns kostet nun 22 statt 18 Euro pro Stunde. Die Grundgebühr für den Einsatz der beiden seit der letzten Gebührenanpassung noch im Dienst befindlichen Fahrzeuge steigt von durchschnittlich 42 auf 63 Euro.

Die Leistungen der Feuerwehr beim Löschen von Bränden oder bei öffentlichen Notständen sowie technischer Hilfe bei der Lebensrettung bleibt kostenlos. Ebenfalls ohne Gegenstimme machte das Ratsgremium den Weg frei für den Vertragsabschluss zur Regelung der Kosten der Überlandhilfe zwischen den Gemeinden des Schwarzwald-Baar-Kreises.

Mit dem von Kreisbrandmeister Manfred Bau ausgearbeiteten Vertragsentwurf soll laut Andreas Braun eine einheitliche Regelung für den Kostenersatz bei Hilfsleistungen aus anderen Gemeinden erzielt werden.