Schneehöhe macht Fütterung derzeit nicht nötig / Kopfschütteln über gesetzliches Verbot

Von Ulrich Schlenker

Unterkirnach. Die Futterkrippe im Wald hinter dem Ackerloch steht unberührt von jeglichen Wildspuren im knöcheltiefen Schnee. Die Schneehöhe erforderte nicht, für die Rehe Futter einzulegen. Über das ab April gesetzlich verordnete Fütterungsverbot schüttelt Ingo Böhnhardt den Kopf.

Der Jagdaufseher erklärt den bisher üblichen Fütterungsablauf. "Auch in unserer Höhe ergab sich in den letzten Jahren nur sehr selten die Notwendigkeit zur Fütterung. Erst ab ungefähr einem halben Meter Schnee finden die Rehe keine Äsung mehr", weiß der erfahrene Waidmann.

In einer solchen Situation habe das Landratsamt als die untere Jagdbehörde bislang die Möglichkeit gehabt, eine Notzeit anzuordnen und die Fütterung freizugeben. Die Jagdpächter und ihre Gehilfen haben dann das Schalenwild im eigenen Ermessen mit zulässigem Futter wie Heu, Silage oder Fallobst mit Fressen versorgt. 200 Meter um die Futterstellen herum herrschte Schussverbot. Dass für die Grünröcke und ihre Helfer die Fütterung kein Zuckerschlecken war, erklärt Böhnhardt mit der Kontrollpflicht für das Futter. Alle 48 Stunden sei dessen Überprüfung erforderlich, um eine Schimmelbildung und dadurch verursachte Krankheiten der im Wald lebenden braunen Vierbeiner zu verhindern. Trotzdem mag Ingo Böhnhardt nicht daran denken, dass er in Zukunft bei einer außergewöhnlich hohen Schneelage den Rehen nicht mehr mit Futter über den Winter helfen darf.

Erhard Jauch vom Landesjagdverband bestätigte, dass das Wildfüttern gemäß Paragraf 33 des neuen Jagdgesetzes nach seinem Inkrafttreten ab 1. April 2015 grundsätzlich verboten ist. Laut dem Verbandsgeschäftsführer gibt es ein kleines Schlupfloch. Man könne bei der obersten Jagdbehörde für Waldgebiete mit einer Fläche von mindestens 2500 Hektar eine Fütterungskonzeption anzeigen, so Jauch. Angesichts der Zerstückelung in Privatwald und kommunale Waldgebiete glaubt Jagdaufseher Böhnhardt nicht daran, dass sich die hiesigen Jagdpächter zusammentun werden und eine solche Konzeption beim Ministerium in Stuttgart anzeigen. Böhnhardt kennt das Argument, dass die Natur viel alleine ausbügelt. Schwache Tiere werden aussortiert, starke Tiere überleben. Gleichwohl findet er es nicht gut, wenn hungerndes Rehwild in einem schneereichen Winter im Forst verendet oder von Füchsen bei lebendigem Leib gefressen wird.

Auf der Unterkirnacher Höhe sei sehr hoher Schnee nicht gänzlich auszuschließen, gibt der Jäger zu bedenken. Dann könnte das Wildfütterungsverbot für heimisches Rehwild unangenehme Folgen haben.