Im Inselbad ein Stuttgart-Untertürkheim wurde ein 37 Jahre alter Mann vorübergehende festgenommen Foto: Jan Reich

Polizeibeamte haben im Inselbad ein Stuttgart-Untertürkheim einen 37 Jahre alten Mann vorläufig festgenommen. Er soll dort kurz zuvor eine 13-Jährige belästigt und angefasst haben.

Stuttgart - Das Mädchen verständigte gegen 17.30 Uhr einen Bademeister, nachdem es mehrmals von dem 37-Jährigen angegangen worden war. Der Sextäter hat den Teenager offenbar auch umarmt und angefasst. Bedienstete des Freibads hielten den Mann bis zum Eintreffen der Polizei fest. Nach Prüfung seiner Personalien und der Aufnahme der Anzeige wurde der Tatverdächtige wieder entlassen.

Auf die Frage, wie viele sexuelle Übergriffe es jährlich in öffentlichen Bädern gibt, muss die Stadt passen. „Ich kann keine genauen Zahlen nennen. Das kommt immer mal wieder vor“, sagt Anita Grube, stellvertretende Geschäftsführerin der Städtischen Bäderbetriebe. Jedes mal, werde „ganz konsequent“ die Polizei hinzugezogen. Im Notfall halte das Bäderpersonal den Täter fest, bis die Polizei komme. Außerdem gebe es Haus- und Badeverbote wie für jeden, der grob gegen die Hausordnung verstoße und Badegäste belästige oder gefährde.

Seit vielen Jahren bestehe zwischen der Polizei und dem Badepersonal vertrauensvolle Zusammenarbeit: „Unsere Mitarbeiter werden schon in der Ausbildung mit der Problematik der sexuellen Belästigung konfrontiert. Es gibt auch Informationsveranstaltungen mit der Präventionsstelle der Polizei“, sagt Anita Grube. Dort würden richtiges Verhalten und rechtliche Grundlagen vermittelt.

Übergriffe statistisch nicht erfasst

Auch die Polizei kann nicht genau sagen, wie oft sie im Jahr wegen sexuellen Belästigungen in städtischen Bädern im Einsatz ist. „Das ist für uns gleichrangig wie der sexuelle Übergriff im Park oder der Exhibitionist auf dem Waldweg. Für Sexualdelikte in städtischen Bädern haben wir keine eigene Statistik“, sagt ein Polizeisprecher.

Warum wurde der 37-Jährige von den Beamten wieder auf freien Fuß gesetzt? „Die Polizei muss in solchen Fällen genau prüfen, ob die Möglichkeit auf einen Haftbefehl besteht“, sagt Claudia Krauth, Sprecherin der Staatsanwaltschaft Stuttgart, jener Behörde also, die über die Unterbringung von mutmaßlichen Straftätern in Untersuchungshaft entscheidet.

„Für jeden, der nicht von einem Gericht verurteilt ist, gilt die Unschuldsvermutung. Haftbefehle sind bei allen Straftaten die Ausnahme, so sieht es der Gesetzgeber vor“, sagt Claudia Krauth. Haftbefehle, so die Juristin, könnten erteilt werden, wenn Fluchtgefahr oder die Möglichkeit der Wiederholung einer Straftat bestehe. „Wiederholungsgefahr besteht immer nur dann, wenn der mutmaßliche Täter wegen einer einschlägigen Straftat bereits vorbestraft ist“, sagt Claudia Krauth. Wenn der Tatverdächtige einen festen Wohnsitz habe, in einem intakten familiären Umfeld lebe und einem Beruf nachgehe, gehe man davon aus, dass er sich nicht ins Ausland absetze, um sich dem Strafverfahren durch Flucht zu entziehen.

Nicht immer sind es übrigens Männer, die in unsittlicher Weise in Bädern auffallen. Am Samstag hat sich eine 40-Jährige vor Kindern im Neckarfreibad in Esslingen obszön verhalten. Als sie von den Kleinen keine Zigaretten erhielt, zog sie mehrfach ihre Badehose herunter, machte obszöne Gesten und beleidigte das Badepersonal. Außerdem bespuckte sie dann Polizeibeamte.