Die Handy-App Uber ist der Taxi-Branche ein Dorn im Auge. Foto: dpa

Die einstweilige Verfügung des Landgerichts Frankfurt ist Uber offenbar schnuppe: Der Fahrdienst will trotzdem weitermachen. Es droht ein Ordnungsgeld von 250.000 Euro - pro Fahrt.

Die einstweilige Verfügung des Landgerichts Frankfurt ist Uber offenbar schnuppe: Der Fahrdienst will trotzdem weitermachen. Es droht ein Ordnungsgeld von 250.000 Euro - pro Fahrt.

Berlin - Der umstrittene Fahrdienst Uber steuert in Deutschland auf eine offene Konfrontation mit dem Taxigewerbe und Behörden zu. Trotz eines gerichtlichen Verbots will das Start-up aus San Francisco seine Dienste hierzulande weiter anbieten. Die einstweilige Verfügung des Landgerichts Frankfurt am Main, die den Dienst bundesweit untersagt, ignoriert das Unternehmen und bezeichnet sie als "zu Unrecht" erteilt.

"Uber wird seine Tätigkeit in ganz Deutschland fortführen und wird weiterhin die Optionen "UberPop" und "UberBlack" über die Uber-App anbieten", teilte das Unternehmen am Dienstag mit.

Empfindliche Geldstrafe oder Ordnungshaft

Das Landgericht hatte nach einer Klage der Taxi Deutschland eG in einem Eilverfahren eine einstweilige Verfügung erlassen. Ohne eine offizielle Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz dürfe das Unternehmen keine Fahrgäste mehr über seine App Uber und den Dienst UberPop befördern, ordnete das Gericht an. Demnach droht den Betreibern ein Ordnungsgeld von 250.000 Euro pro vermittelte Fahrt oder alternativ Ordnungshaft bis zu sechs Monaten für einen "Uber-Direktor".

Die Taxi Deutschland eG war gegen den neuen Konkurrenten vor Gericht gezogen. Die Genossenschaft kritisiert vor allem, dass Uber Fahrgäste mit privaten Fahrern zusammenbringe, die keine Erlaubnis zur Personenbeförderung hätten und nicht die üblichen Auflagen des Taxigewerbes erfüllten.

"Uber kassiert, ohne zu investieren"

"Uber kassiert, ohne zu investieren, und übernimmt keinerlei Verantwortung", kritisierte Dieter Schlenker, Vorsitzender der Genossenschaft. "Fahrer werden nicht kontrolliert, und sie sind weder sozialversichert noch erhalten sie feste Löhne."

Ohne zusätzliche Kosten könnten die privaten Fahrer ihre Dienste theoretisch deutlich günstiger anbieten. Die Genossenschaft sieht deshalb unlauteren Wettbewerb in den Angeboten von Uber - und wurde nun vom Landgericht Frankfurt in dieser Einschätzung bestätigt.

Bei dem Streit geht es den Kontrahenten auch um traditionelle und neue Geschäftsmodelle, die mit Hilfe von Internet und Smartphone in angestammte Geschäftsfelder vordringen.

Uber sieht sich dabei als smartes, innovatives Internet-Unternehmen und verweist auf einen Erfolg besonders in Deutschland. "Es gibt einen Grund, warum Deutschland zu Ubers am schnellsten wachsenden Märkten in Europa zählt", heißt es in einer selbstbewusst formulierten Erklärung des Unternehmens. "Es liegt daran, dass die deutschen Verbraucher kluge Entscheidungen, intelligente Städte und den erstklassigen Service von Uber lieben."

An alten Strukturen und Geschäftsmodellen wollen viele kleine und große Unternehmen aus dem Internet rütteln. Auch Smartphone-Apps wie MyTaxi haben in der Taxi-Branche bereits für viel Wirbel gesorgt, weil sie den Taxifahrer direkt in Kontakt mit dem Fahrgast bringen. Das könne die traditionellen Taxi-Zentralen und damit hunderte Jobs überflüssig machen, befürchten viele aus der Branche.

"Wir fürchten keineswegs neue Marktteilnehmer", kontert dagegen der Deutsche Taxi- und Mietwagenverband BZP. Wettbewerb fördere im Interesse der Kunden Qualität und Leistung der Dienste. "Allerdings kann Wettbewerb nur funktionieren, wenn für alle - auch neue - Marktteilnehmer gleiche gesetzliche Rahmenbedingungen gelten", sagte Michael Müller, Präsident des BZP. "Dienste im Internet bewegen sich nicht im rechtsfreien Raum, sondern haben diese Rahmenbedingungen ebenfalls einzuhalten."

Das sieht das Start-up Uber etwas anders - und will sich über die einstweilige Verfügung erstmal schlicht hinwegsetzen. "Die Wahlmöglichkeiten der Bevölkerung einzuschränken, war noch nie eine gute Idee", erklärte Uber. Der Dienst stehe für Innovation und Wettbewerb. "Fortschritt lässt sich nicht ausbremsen." Uber will gegen den Beschluss des Gerichts Widerspruch einlegen und alle Rechtsmittel ausschöpfen. "Wir werden die Entscheidung angreifen und unsere Rechte mit Nachdruck und aufs Äußerste verteidigen", gab sich Uber kampfeslustig.