Jörg Kachelmann Quelle: Unbekannt

TV-Wettermoderator Jörg Kachelmann muss sich vom 6. September an wegen Vergewaltigung in einem besonders schweren Fall vor Gericht verantworten

Mannheim - TV-Wettermoderator Jörg Kachelmann muss sich vom 6. September an wegen Vergewaltigung in einem besonders schweren Fall vor Gericht verantworten. Das Landgericht Mannheim eröffnete am Freitag das Hauptverfahren gegen den 51-jährigen Schweizer.

Kachelmann sitzt seit dem 20. März in Untersuchungshaft, weil er seine Ex-Freundin mit einem Messer bedroht und vergewaltigt haben soll. Er bestreitet die Vorwürfe. Bei einer Verurteilung drohen ihm bis zu 15 Jahre Haft.

Das Gericht setzte insgesamt 15 Verhandlungstage bis zum 27. Oktober an und ließ die Anklage der Staatsanwaltschaft in vollem Umfang zu. Danach soll Kachelmann seine 37 Jahre alte Ex-Freundin in ihrer Schwetzinger Wohnung vergewaltigt und mit einem Messer am Hals verletzt haben. Dabei soll er die Frau mit dem Tod bedroht haben. Die Ermittler stützen sich bei ihrer Anklage auf rechtsmedizinische Analysen - es wurden DNA-Spuren Kachelmanns und der Frau an dem Messer gefunden - sowie psychologische Gutachten zur Glaubhaftigkeit der Aussagen.

Über die Schlussfolgerungen der Gutachten herrscht Unklarheit. In verschiedenen Medienberichten hieß es, dass die Aussagen des mutmaßlichen Opfers im Gutachten einer Psychologin für unglaubwürdig erklärt würden. Anderen Medien berichteten, die Ergebnisse der Expertise seien nicht so eindeutig. Kachelmanns Anwalt Reinhard Birkenstock hatte in einer Pressemitteilung erklärt, die Verteidigung habe "dringenden Anlass zu der Befürchtung, die Mannheimer Justiz schütze durch die Aufrechterhaltung des Haftbefehls gegen Herrn Kachelmann die Täterin einer Falschbeschuldigung".

Das Landgericht Mannheim hatte dagegen jüngst erklärt, es halte die Angaben der Ex-Freundin, die Kachelmann schwer belastet hatte, für glaubwürdig. Ihre Aussagen würden durch die Gutachten gestützt. Die Aussagen Kachelmanns wirkten dagegen wenig plausibel, erklärten die Richter.

Ob Kachelmann bis zum Beginn seines Prozesses in Untersuchungshaft bleiben muss, ist ungewiss. Derzeit prüft das Oberlandesgericht Karlsruhe die Haftbeschwerde seines Anwalts. Birkenstock hat eine Frist bis zum 19. Juli beantragt, um beim OLG eine Stellungnahme abzugeben. Erst wenn die Unterlagen da sind, will das Gericht entscheiden.

(dpa)