Ein 31-Jähriger aus Tuttlingen ist in Tübingen wegen Mordes an einer pflegebedürftigen Frau zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Foto: dpa

Angeklagter muss nach brutalem Überfall auf pflegebedürftige Reutlingerin hinter Gitter. Wutaufschreie im Gerichtssaal.

Tuttlingen/Tübingen - Ein 31-Jähriger aus Tuttlingen ist in Tübingen wegen Mordes an einer pflegebedürftigen Frau zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Der Mann habe die wohlhabende 58-Jährige mit einem Komplizen ausrauben wollen und dabei ihren Tod in Kauf genommen, sagte der Vorsitzende Richter am Tübinger Landgericht bei der Verkündung des Urteils.

Komplize beging Selbstmord

In dem Prozess saß der Verurteilte allein auf der Anklagebank: Der 50 Jahre alte Komplize hatte sich im März in Untersuchungshaft das Leben genommen. Am Rande der Verhandlung kam es zu Auseinandersetzungen zwischen Angehörigen der beiden Beschuldigten. Justizbeamte versuchten zu schlichten. Das Duo hatte sein Opfer laut Gericht im Schlaf überfallen und so geknebelt, dass die schwer kranke Frau daran erstickte. Um mit Bargeld und Schmuck im Wert von rund 3000 Euro zu entkommen, hätten die beiden ihr Opfer hilflos zurückgelassen, sagte Richter Ulrich Polachowski. Bereits vor dem Überfall im November vergangenen Jahres habe die Frau mehrere 100 000 Euro im Gegenzug für Pflegeleistungen an ein Ehepaar überwiesen, das mit dem zweiten Täter verwandt ist.

Die Motive und Hintergründe des Überfalls sind nach Angaben des Gerichts geklärt worden. Das mit der Pflege beauftragte Ehepaar habe zwar teure Geld- und Sachgeschenke von der Frau erhalten, aber von den Plänen des Duos nichts gewusst. Als sich der Gesundheitszustand der Frau verschlechterte, hätten die Männer den Raub beschlossen. Der 31-Jährige besorgte sich demnach unter einem Vorwand den Schlüssel zur Wohnung in Reutlingen.

Der gebürtige Berliner habe mit der Drogensucht gekämpft und in der Region neu anfangen wollen, erklärte der Richter.

Wutaufschreie im Gerichtssaal

Doch dann sei das Geld ins Spiel gekommen. In seinen Aussagen bei Ermittlern und im Prozess beteuerte der 31-Jährige, von seinem Mittäter bedroht und zu dem Überfall gezwungen worden zu sein. Dafür fand das Gericht jedoch keine Anhaltspunkte. Das Urteil löste Wutaufschreie beim Verurteilten und Angehörigen im Saal aus.