Die Tuninger Gewerbebetriebe erwartet ab 2016 eine deutliche Erhöhung der Gewerbesteuersätze aber auch die Grundstückseigentümer werden mit höheren Grundsteuersätzen belastet Foto: Bieberstein Foto: Schwarzwälder-Bote

Personalaufstockung und Entwicklung in Tuningen ohne Anhebung der Hebesätze nicht zu stemmen

Von Erich Bieberstein

Tuningen. Der von Bürgermeister Jürgen Roth vorgelegte Plan zur Haushaltsrechnung 2015 beschäftigte den Gemeinderat intensiv.

In der Planungsberatung gab es dann kontroverse Diskussionen über einzelne Positionen, insbesondere die Anpassung der Hebesätze für die Grundsteuer wie auch für die Gewerbesteuer erhitzte die Gemüter.

Im Vorfeld zur gemeinsamen Sitzung trafen sich die drei Fraktionssprecher mit Bürgermeister Roth und Kämmerin Carola Bernstroff. Dort konnten dann auch schon etliche Fragen abgeklärt werden, doch Zentralthemen wurden dann im Gesamtgremium behandelt.

Emil Maier, Sprecher der LBU setzte zu Beginn der Sitzung gleich ein Zeichen indem er klar verdeutlichte, dass eine angestrebte Personalaufstockung aber auch die allgemeine Entwicklung ohne Anhebung der Hebesätze nicht zu stemmen seien und dementsprechend die LBU auch nur unter dieser Auflage der Planrechnung zustimmen werden.

Im Kern bedeutet dies eine Erhöhung bei der Gewerbesteuer um 40 Prozentpunkte und der Grundsteuer in einer Spanne von 30 bis 50 Prozentpunkte. Begründet wurde dies auch mit erheblichen Investitionen in die Tuninger Infrastruktur der vergangenen Jahre wo die gesamte Bürgerschaft als auch das Gewerbe eindeutig davon profitieren.

Hans Münch als Sprecher der freien Liste konnte diesem Vorschlag nicht zustimmen, zumal es sich um eine rückwirkende Entscheidung zum Jahresbeginn handelt. Die Unternehmen haben vielfach ihre Kalkulationen unter anderem auch mit den entsprechenden Steueraufwendungen kalkuliert. "Wir wollen für 2015 keinesfalls an der Steuerschraube drehen", so Münch, ein tragfähiger Kompromiss sei es jedoch dies für 2016 fest ins Auge zu fassen. Hiermit konnte sich das gesamte Gremium anfreunden so dass ab 2016 die Grundsteuer A, das heißt, für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke von 300 auf 320 Prozent, die Grundsteuer B für die bebaubaren und bebauten Grundstücke von 280 auf 300 Prozent die die Gewerbesteuer von 320 auf 340 Prozentpunkte zu erhöhen. Aber nicht nur die Steuersätze, sondern auch die Wasser- und Abwassergebühren stehen nochmals auf dem Prüfstein.

Zwar habe man vor einiger Zeit im Rahmen der Einführung der gesplitteten Abwassergebühren bereits eine Erhöhung umgesetzt und darauf nochmals die Sätze angepasst, Neuinvestitionen in das Kanalnetz sowie geringere Dividendenerträge aber auch ein Umdenken in Sachen eines bisherigen Verzichtes auf eine Gewinnerzielungsabsicht im Versorgungsbetrieb werden mit einer kommenden Erhöhung begründet.

Kämmerin Carola Bernstorff wird hierzu eine neue Globalberechnung erstellen so dass dann ein vorläufiger Entscheid über weitere Erhöhung für die Wasser- und Abwassergebühren getroffen werden kann