Gemeinderat: Verwaltungsvorschlag wird einstimmig genehmigt / Sätze sind im Vergleich zu anderen Gemeinde trotzdem niedrig

Nach 20 Jahren stabiler Grund- und Gewerbesteuersätze werden diese ab 1. Januar um 20 Basispunkte erhöht und bringen der Gemeinde nach ersten Hochrechnungen rund 150 000 Euro Mehreinnahmen in die Kasse.

Von Erich Bieberstein

Tuningen. Kämmerin Carola Bernstorff erläuterte in einer umfassenden Präsentation und einem großen Zahlenwerk die Auswirkungen auf die einzelnen Bereiche und stellte dann die Notwendigkeit der Erhöhung klar in den Vordergrund. Bereits in der Haushaltssitzung im Frühjahr diesen Jahres waren sich die Räte mehrheitlich einig, dass im Folgejahr die Steuersätze erhöht werden sollen.

Erhöhungen betragen jeweils 20 Punkte

Jetzt war für die Verwaltung diese Entscheidung noch im Altjahr wichtig, um die Haushaltsplanrechnung 2016, die Mitte Dezember von Bürgermeister Roth vorgestellt wird, mit möglichst Basisnahen Zahlen zu erstellen. Die Grundsteuerhebesätze A für Agrarflächen werden von 300 auf 320 Punkte steigen, die Grundsteuer B für bebaute Grundstücke von 280 auf 300 und die Gewerbesteuerhebesätze von 320 auf 340 Punkte. Trotz dieser Erhöhung gehört man im Schwarzwald-Baar-Kreis unverändert zu den günstigsten Gemeinden, so sind etliche Schwarzwaldgemeinden bei der Gewerbesteuer als Hauptposten bei über 400 Punkten und der Schnitt liegt aktuell bei rund 365.

Die Kämmerin verwies in ihren Ausführen auf die allgemeinen Kostensteigerungen, welche seit der letzten Erhöhung eingetreten sind, aber auch auf die Investitionen und den Verwaltungshaushalt, die zu decken sind. Die jetzige Erhöhung schlägt zu 100 Prozent in der Gemeindekasse zu Buche, die Befürchtungen, dass bedingt durch Kreisumlagen die Erhöhung zum Großteil abzuführen ist, wurde nicht bestätigt. Hier erfolgt eine Umlegung nach festen Prozentsätzen. Gemeinden, die über diesen Sätzen liegen, profitieren komplett aus dem Differenzsatz.

Ein weiterer Grund zur Erhöhung liegt auch in den Antragsvoraussetzungen für Zuschussgelder aus dem Ausgleichstock. Hier werden nur Kommunen berücksichtigt, die die Mindesthebesätze ausweisen, was mit dem Neubeschluss letztlich wieder möglich wäre. Allerdings, so Hans Münch, werde man aufgrund der gesamten Finanzsituation der Gemeinde ohnehin kaum Mittel aus dem Ausgleichsstock erhalten.

Die Vertreter der LBU stellten den Antrag, die Erhöhung durchweg um 30 Punkte anzuheben, um dann auch wieder langfristig eine Kalkulationsbasis für die Steuerzahler zu bieten. Es erwecke deutlich mehr Unmut, wenn man jetzt erhöhe und dann nach einem kurzen Zeitraum eine weitere Erhöhung in den Raum stelle. So könne man langfristig wieder Verlässlichkeit bieten. Dieser Antrag wurde jedoch von den Ratskollegen wie auch vom Bürgermeister abgelehnt.

Man müsse über den Landkreis hinausblicken, ermahnte Hans Münch. So gebe es etliche Gemeinden im Landkreis Tuttlingen, welche sich auf niedrigstem Niveau bewegen würden und da müsse man den Industriestandort Tuningen weiter interessant gestalten. Dies sei letztlich auch Grund für etliche Neuansiedlungen in Tuningen gewesen, und diesen Nimbus dürfe man nicht verspielen.

Letztlich wurde der Verwaltungsvorschlag einstimmig genehmigt. Nun liegt es am Bürgermeister und der Kämmerin, den Haushaltsplanentwurf 2016 vorzubereiten und hierbei die möglichen Mehreinnahmen zu verplanen.