Trossingen: Anwohner erhebt Klage

Trossingen (faa). Die Bürgerinitiative gegen die Mobilfunkantenne in der Butschstraße will sich mit einem Schreiben an die Trossinger Stadträte wenden. Darin fordern sie die Erstellung eines verbindlichen Standortkonzepts für Mobilfunkanlagen in Trossingen.

Anlass für den neuerlichen Vorstoß ist eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Freiburg, der zufolge die Klage eines Anwohners gegen die Anlage nicht "offensichtlich unbegründet" sei, und daher bis zu einer Entscheidung in der Hauptverhandlung die Sendeanlage abgeschaltet bleiben müsse. Ein betroffener Anwohner hatte Klage gegen den Masten erhoben. Bis diese entschieden ist, so erläutert Bernhard Scherle von der Bürgerinitiative, dürfe der Mast prinzipiell nicht weiter betrieben werden, es sei denn, die Bundesnetzagentur stelle eine entsprechende Notwendigkeit fest (sogenannter "Sofortvollzug"). Dies war aber nicht der Fall. Dennoch war die Anlage zumindest für einige Tage in Betrieb, wie Hans-Peter Frick von der Telekom in einem Gespräch mit Bürgermeister Dr. Clemens Maier und den Handy-Gegnern eingeräumt hatte. "Es bedurfte einer Verfügung der Bundesnetzagentur mit Zwangsandrohung", so die Handymast-Gegner, so dass die Anlage inzwischen wieder abgeschaltet ist.

Die Bürgerinitiative zitiert aus der Verfügung der Bundesnetzagentur gegen die Telekom wie folgt: "Nachdem Sie den Betrieb der Funkanlage trotz unseres Hinweises vom 24. 08.2011 auf die Unzulässigkeit des Betriebes der Funkanlage nicht eingestellt haben, kann nicht ausgeschlossen werden, dass Sie diese Untersagungsverfügung ebenfalls ignorieren. Zudem haben Sie den Betrieb der Funkanlage entgegen § 11 Abs. 1 BEMFV nicht angezeigt, weshalb nicht auszuschließen ist, dass Sie den Betrieb der Funkanlage heimlich fortsetzen."