Ungenehmigte Steinwand als Grundstücksbegrenzung muss wieder abgebaut werden / Bauherr prozessiert

Von Erich Bieberstein

Tuningen. Der Technische Auschuss in Tuningen bleibt bei seiner konsequenten Vorgehensweise. Der Bebauungsplan im Wohngebiet Wasen ist eindeutig, Grundstückseinfriedungen dürfen ausschießlich mit Hecken, Holzzäunen und einzugrünenden Drahtzäunen bis zu einer Höhe von maximal 70 Zentimeter erstellt werden.

Jetzt hat ein weiterer Häuslebauer den Antrag gestellt, eine Gabionenmauer mit 70 Zentimetern Höhe wie auch Beton L-Steine mit 50 Metern zu verbauen, und begründet dies mit der notwendigen Grundstücksbefestigung. Aus seiner Sicht werde durch die bestehende Hanglage Schmutz ausgespült, der in die Straßenschächte läuft.

Von der Begründung her sei dies verständlich, so die Mitglieder des Technischen Ausschusses, doch wenn man in diesem Fall nachgebe, so hat man bei weiteren Anträgen kaum Argumente, diese abzulehnen.

Also blieb man bei der konsequenten Haltung und lehnte das Vorhaben ab.

Der Bauherr habe zum Zeitpunkt des Hausbaus klare Regeln bekommen, und zudem sei das Außengelände deutlich aufgeschüttet worden, so dass jetzt diese Problematik erst entstanden sei. Deshalb geht es bei einem laufenden Verfahren im Schauinslandweg per Gericht weiter.

Dort hat ein Anwohner eine rund zwei Meter hohe Gabionenwand ohne Genehmigung errichtet, und der Rückbau wurde angeordnet. Dieser Entscheidung hat der Eigentümer widersprochen, und so wird die Rechtslage zwischenzeitlich vor Gericht behandelt.

Bürgermeister Roth will hier auch nicht nachgeben, zumal es nicht sein kann, dass zuerst gebaut wird und nachträglich ein Bauantrag mit vollendeten Tatsachen gestellt werde.

Ein weiterer Bauantrag zur Errichtung einer Garage mit Carport in der Sieblestraße wurde zurückgestellt, da die vorgelegten Planunterlagen nicht eindeutig sind und die Garage das Grundmaß eines Einfamilienhaus hat. Dieser Antrag wird in der heutigen TA-Sitzung nochmals behandelt.