Tübingens Oberbürgermeister Boris Palmer (Grüne) Foto: dpa

Hat Tübingens OB Palmer beim Einparken ein anderes Auto beschädigt? Gegen ihn wird auf jeden Fall wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort ermittelt. Der OB geht die Sache offensiv an.

Tübingen - Wenige Tage vor der Oberbürgermeisterwahl in Tübingen hat Amtsinhaber Boris Palmer (Grüne) Ermittlungen wegen eines Verkehrsdelikts gegen ihn öffentlich gemacht. Er sei von der Staatsanwaltschaft darüber informiert worden, dass Ermittlungen wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort gegen ihn eingeleitet worden seien, schrieb Palmer am Donnerstag in einem Brief an das Regierungspräsidium Tübingen.

Er habe im September ein städtisches Dienstfahrzeug auf dem dafür reservierten Parkplatz in einer Tübinger Tiefgarage abstellen wollen. Da der Platz schon belegt war, habe er eng daneben parken müssen, schreibt Palmer. Er habe das Fitnessstudio, zu dem der Wagen gehörte, informiert, dass das Ausparken schwierig sein könne. Als er die Tiefgarage später wieder betrat, sei das Fahrzeug verschwunden gewesen.

Am Sonntag stehen die Tübinger vor der Wahl

„Seither habe ich von dem Vorfall nichts mehr gehört“, schrieb Palmer weiter. Niemand habe einen Unfallschaden bei ihm reklamiert. „Dass ein solcher Schaden am Kotflügel des Fahrzeugs entstanden sein soll, erfuhr ich heute von der Staatsanwaltschaft.“ Er habe weder während des Rangiervorgangs noch beim Verlassen des Fahrzeugs etwas bemerkt.

Am kommenden Sonntag entscheiden die Tübinger über den Chefposten im Rathaus. Neben Palmer treten die Fellbacher Baubürgermeisterin Beatrice Soltys (parteilos), der Philosoph und Musiker Markus Vogt sowie der Lagerist Hermann Johannes Saßmannshausen an.