Ein Großteil des Vergewaltigungsprozesses wird unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden. Foto: M. Bernklau

Prozessbeginn vor Tübinger Landgericht. Junger Mann seit Weihnachten 2015 in Untersuchungshaft.

Tübingen/Höfen - Vor dem Tübinger Landgericht hat am Donnerstag der Prozess gegen einen 21 Jahre jungen Mann begonnen, dem vorgeworfen wird, vergangenes Jahr am Vortag von Heiligabend in Höfen seine Schwester vergewaltigt zu haben.

Da der Angeklagte zur Zeit der Tat noch als Heranwachsender zu gelten hatte und zudem der Schutz der jüngeren Schwester gewährleistet sein muss, wird die 3. Große Jugendschutzkammer unter dem Vorsitz von Martin Streicher für den größten Teil der fünf vorgesehenen Verhandlungstage die Öffentlichkeit ausschließen.

In einer Presse-Erklärung gab die Kammer die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft nur in groben Umrissen bekannt. Danach soll der Angeklagte am Abend des 23. Dezember 2015 seine Schwester in der gemeinsamen elterlichen Wohnung zweimal vergewaltigt haben. Nach dem ersten Übergriff sei es der jungen Frau gelungen, sich ins Badezimmer zu flüchten und einzuschließen. Ihr Bruder habe das Schloss jedoch mit einem Messer von außen geöffnet und sich ein zweites Mal an der Schwester vergangen.

In Stammheim in Untersuchungshaft

Nach der Tat, so die Anklage, sei er – betrunken und ohne einen Führerschein zu besitzen – mit dem Auto der Mutter über Pforzheim und die Autobahn in Richtung Nürnberg geflüchtet, dann aber irgendwann umgekehrt und auf der A 6 noch bis Satteldorf bei Crailsheim gekommen.

Seit seiner schnellen Festnahme sitzt der inzwischen 21-jährige in Stuttgart-Stammheim in Untersuchungshaft.

Der ursprünglich schon für Mitte Mai geplante Prozess war wegen eines Engpasses bei den Gutachtern verschoben worden. Zwei Gutachter hat das Gericht bestellt. Ein Urteil wird am 11. August erwartet.