Der Mann soll eine 45-jährige Trossingerin in ihrem Vorgarten erstochen haben. Symbolbild. Foto: shutterstock/Rommel Canlas

Antrag auf Unterbringung in psychiatrischer Anstalt. Staatsanwalt geht von Schuldunfähigkeit des 25-jährigen Russen aus.

Trossingen - Die Staatsanwaltschaft Rottweil erhebt keine Anklage gegen den 25-jährigen Russen, der am 5. September eine 45-jährige Trossingerin in ihrem Vorgarten erstochen haben soll. Er soll in der Psychiatrie untergebracht werden.

»Wir haben anstelle einer Anklage einen Antrag beim Landgericht gestellt, dessen Ziel die Unterbringung des mutmaßlichen Täters in einer psychiatrischen Anstalt ist«, erklärte Frank Grundke, Erster Staatsanwalt der Staatsanwaltschaft Rottweil.

Dabei handle es sich um eine rein technische Unterscheidung; eine Gerichtsverhandlung findet in jedem Fall statt. Wann das Verfahren beginnen soll, ist noch nicht klar. Grundlage dieser Entscheidung ist das psychiatrische Gutachten, das über den Geisteszustand des mutmaßlichen Täters eingeholt wurde: Die Staatsanwaltschaft gehe demnach davon aus, dass der 25-Jährige schuldunfähig sei, sagte Grundke.

Grundke hatte bereits im November erklärt, dass die Entscheidung über eine Anklage noch in diesem Jahr fallen werden. »Dass es jetzt so lange gedauert hat, liegt unter anderem daran, dass das Gutachten und der Antrag für den Verdächtigen ins Russische übersetzt werden mussten.

Einzelheiten zum Gutachten möchte Frank Grundke nicht preisgeben; nach Recherchen unserer Zeitung wird in der internen Polizeinotiz zur Festnahme des mutmaßlichen Mörders allerdings erklärt, der Verdächtige leide unter Wahnvorstellungen. Offiziell bestätigen kann und will dies weder die Polizei noch die Staatsanwaltschaft.

Alkohol und Drogen waren offenbar nicht im Spiel, wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft gegenüber unserer Zeitung betont hatte. Zum Tatbestand erklärte Grundke, die Staatsanwaltschaft gehe nun von Mord unter dem Aspekt der Schuldunfähigkeit aus.

Während auf Mord laut Gesetz eine lebenslange Freiheitsstrafe steht, dauere die psychiatrische Unterbringung »so lange, wie es für den Schutz der Allgemeinheit und zur Heilung des Patienten wichtig und notwendig ist.«

Die inzwischen geschlossene private Therapieeinrichtung, in der der mutmaßliche Täter zuvor vom inzwischen aufgelösten Verein »Healthy Generation« betreut worden war, steht laut Angaben von Polizei und Staatsanwaltschaft nicht im Fokus der Ermittlungen. Polizei und Staatsanwaltschaft gehen weiterhin davon aus, dass sich Opfer und Täter nicht kannten.