Straßensicherheit: Räum- und Streupflicht

Triberg. Die kalte Jahreszeit steht vor der Tür. Die Stadtverwaltung Triberg bittet die Bevölkerung deshalb um Mithilfe für einen reibungslosen Winterdienst.

Der Winterdienst ist für Fahrer, Fahrzeuge und Geräte ein harter Job, in kritischen Situationen manchmal eine Herausforderung und zudem eine kostspielig. Zur reibungslosen Durchführung des Winterdienstes sind alle gefordert, kündigt die Stadt an.

Folgendes gelte es zu beachten: Das Straßenlichtraumprofil muss freigehalten werden. Das bedeutet, Bäume und Sträucher sind so zurück zu schneiden, dass der Winterdienst problemlos durchgeführt werden kann. Das betrifft auch Privatgrundstücke im Stadtbereich, wo Sträucher stark in den Gehwegbereich hinein wuchsen. Verkehrszeichen und Straßenlaternen, die an Privatgrundstücken stehen, sind von Bewuchs frei zu halten, damit sie jederzeit einsehbar sind. Beim Parken im Straßenbereich sollte eine ausreichende Trasse für den Räumdienst freigehalten werden. Auf Wendeplätzen dürfen keine Fahrzeuge abgestellt werden, sonst werden diese nicht geräumt. Mülleimer oder sonstige Gegenstände sollten nicht auf der Fahrbahn abgestellt werden. Viehzäune müssen entlang der Räumstrecke im Winter abgebaut werden, um Schäden oder Behinderungen der Räumfahrzeuge zu vermeiden. Bei Hofzufahrten im Außenbereich sollte den Räumfahrzeugen ausreichend Platz zum Wenden zur Verfügung stehen. Außerdem möchte die Stadtverwaltung auf die Übertragung der Räum- und Streupflicht der privaten Anlieger auf Straßen und Gehwege hinweisen. Insbesondere enthält die Satzung die Verpflichtung, dass Straßenanlieger Gehwege und sonstige näher bezeichnete Flächen räumen und streuen müssen.

Die Gehwege müssen werktags bis 7 Uhr und sonn- und feiertags bis 9 Uhr geräumt und gestreut sein. Diese Pflicht endet um 21 Uhr. Anwohner die ihrer Räum- und Streupflicht nicht nachkommen, müssen mit einem Bußgeld rechnen. Die Satzung kann auf der Homepage der Stadt unter www.triberg.de oder bei der Stadtverwaltung Triberg eingesehen oder angefordert werden.