Vor dem Landgericht in Konstanz scheitert ein Mann aus dem Raum Triberg mit seiner Berufung. Foto: Seeger

Landgericht verwirft Berufung. Beschuldigter muss mit Urteil des Amtsgerichts leben.

Triberg - Eine glatte Absage handelte sich ein 58-jähriger Mann ein, der vor dem Landgericht Konstanz in Berufung gegangen war.  Vor einem Jahr schickte ein 58-jähriger Mann aus dem Raum Triberg im Namen seiner getrennt lebenden Ehefrau ein gefälschtes Schreiben an ein Nachlassgericht in Nordrhein-Westfalen. Damit wollte er eine Auskunft in einer Erbangelegenheit seiner Frau einholen. Das Paar lebte damals bereits getrennt und steht mittlerweile kurz vor der Scheidung.

Den Brief an die Behörde will der 58-Jährige aus reiner Fürsorge losgeschickt haben. Er habe die finanzielle Zukunft seiner Frau nach der Scheidung absichern wollen, behauptete er jetzt vor dem Landgericht Konstanz. Hier hatte er Berufung gegen eine Verurteilung wegen Urkundenfälschung eingelegt.

Denn das Amtsgericht Villingen-Schwenningen verurteilte ihn vor fünf Monaten wegen Urkundenfälschung zu einer Geldstrafe von 1500 Euro. Jetzt wollte der ohne Anwalt erschienene Mann einen deutlich mildere Strafe oder, noch viel lieber, einen Freispruch.

Er habe selbst überhaupt keinen Vorteil von der Tat gehabt, argumentierte er. Vielmehr habe er seiner Frau helfen wollen, damit sie nach dem Tod ihres Vaters, der sie enterbt habe, nicht ganz leer ausgehen würde. Sie selbst sei nicht wirklich in der Lage, ihre Ansprüche einzufordern.

Deshalb habe er das Schreiben für sie entworfen und ihr vorgelegt. Da sie zu zögerlich gewesen sei, habe er ihre Unterschrift schließlich selbst darunter gesetzt. Auf Nachfrage des Gerichts gab der hoch verschuldete 58-Jährige dann aber zu, dass sein Handeln nicht ganz so uneigennützig war, wie er anfangs behauptet hatte.

Seine Noch-Ehefrau erklärte im Zeugenstand, dass sie von diesem Schreiben nichts gewusst habe, und es auch überhaupt nicht in ihrem Sinne gewesen sei. Ihr Mann habe sie trotz der Bitte, sie endlich damit in Ruhe zu lassen, ständig mit der Angelegenheit drangsaliert.

Auch vor Gericht bedrängte der 58-Jährige seine Frau auf aggressive Weise und unterstellte ihr indirekt intellektuelles Unvermögen. Die 55-Jährige wirkte zwar genervt, aber keineswegs so unselbstständig, wie ihr Mann sie hinstellen wollte. Es sei ihre ureigene Angelegenheit, sich um ihr Erbe zu kümmern, meinte sie. Und auch die Vorsitzende Richterin gebot ihm Einhalt: "Das sind Fragen, die Sie vielleicht im Scheidungsverfahren stellen können. Hier nicht!"

Willen der Frau missachtet

Letztendlich verwarf das Gericht die Berufung des Angeklagten. Es stehe fest, dass er dieses Schreiben "ohne Wissen und Wollen der Ehefrau zur Täuschung im Rechtsverkehr" verfasst habe. Dabei habe er sich völlig über den Willen seiner Frau hinweggesetzt.

"Das war vielleicht vor 100 Jahren so üblich, heute zum Glück nicht mehr", meinte die Vorsitzende Richterin.

Man berücksichtigte dass durch die Tat kein großer Schaden entstanden ist. Andererseits, so das Gericht, habe der Angeklagte aber ein völlig uneinsichtiges Verhalten an den Tag gelegt, sodass die vom Amtsgericht verhängte Geldstrafe durchaus angemessen sei.